POL-PPRP: Gebrauchsanweisung für Alkoholkonsum über Fasching
Ludwigshafen (ots)
Mit Alkohol am Steuer erwischt zu werden ist kein plötzliches Ereignis! Jeder, der mit dem Auto unterwegs ist, Alkohol trinkt und sich dann hinter das Steuer setzt, tut dies mit Wissen und Wollen. Viele vergessen dabei, dass die Wirkung des Alkohols bereits einsetzt, ohne dass man sich betrunken fühlt. Bereits bei sehr geringen Alkoholmengen gehen die Sehfähigkeit und die Reaktionsgeschwindigkeit zurück. Dass es trotz Alkoholkonsum nicht zu einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinwirkung kommt, gibt es Alternativen: - Nutzen Sie sofern möglich öffentliche Verkehrsmittel - Notfalls rufen Sie sich ein Taxi - das ist sicher und zudem weitaus billiger als der Verlust Ihrer Fahrerlaubnis in Folge einer Trunkenheitsfahrt! - Suchen Sie sich eine Mitfahrgelegenheit bei nüchternen Freunden/Bekannten - Wenn Sie mit mehreren Personen unterwegs sind, sollten Sie sich im Vorfeld einigen, wer fährt und nichts trinkt. - Sollten Sie trotz eines gefassten Vorsatzes, nichts zu trinken, alkoholische Getränke zu sich genommen haben, übergeben Sie Ihren Autoschlüssel frühzeitig einer vertrauenswürdigen Person. Für den Autofahrer gilt: - Haben Sie bereits während der Feier den Alkoholkonsum Ihrer späteren Mit-fahrer im Blick. Wenn Sie das Gefühl haben, dass dem Alkohol zu ausgiebig zugesprochen wird, bremsen Sie die Konsumfreude! - Karnevalsjecken, die das Auto mit dem Festzelt verwechseln, schunkeln und lauthals singen, gefährden auch den Fahrer. Legen Sie bereits vor Abfahrt zum Fest die Grenzen fest. - Transportieren Sie auf keinen Fall mehr Personen im Wagen als zugelassen. Sie haben eine Mitverantwortung für alle Passagiere, die bei Ihnen mitfahren. - Helfen gute Worte nicht, schreiten Sie zur Tat: Halten Sie an, öffnen Sie die Fenster und lassen die Jecken frische Luft schnappen, damit sie ein paar Minuten ausnüchtern. Die meist frische Nachtluft sorgt dafür, dass Ihre Mitfahrer das warme Auto zu schätzen wissen und sich besser verhalten. Wir wollen, dass Sie auch am Aschermittwoch noch gesund und im Besitz Ihrer Fahrerlaubnis sind. Ihre Polizei.
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