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Polizeipräsidium Rheinpfalz

POL-PPRP: Infos zur Einsatzlage am 03.03.2018 in Kandel

Kandel/Ludwigshafen (ots)

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz bereitet sich derzeit intensiv auf das Demonstrationsgeschehen am 03.03.2018 in Kandel vor.

Der Kreisverwaltung Germersheim liegen zwischenzeitlich vier Anmeldungen für verschiedene Kundgebungen vor, zu denen nach derzeitigem Stand etwa 2.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet werden.

Derzeit plant das Polizeipräsidium Rheinpfalz mit Polizeikräften im mittleren dreistelligen Bereich.

Bei der Planung des Sicherheitskonzeptes waren Polizei und Kreisverwaltung Germersheim bemüht, die Beeinträchtigungen wegen der geplanten Veranstaltungen und Kundgebungen für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende so gering wie möglich zu halten. Die Polizei und die Kreisverwaltung als Versammlungsbehörde haben die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Hierfür sind weiträumige Absperrungen erforderlich, die den östlichen Teil von Kandel betreffen. Die Autobahnabfahrt Kandel-Mitte wird am 03.03.2018 ab 14.30 Uhr gesperrt sein. Eine Zufahrt über die Rheinstraße in die Kandeler Innenstadt ist dann nicht mehr möglich.

Die Zufahrten über die Anschlussstelle Kandel-Süd und Kandel-Nord sowie die Ortseingänge über die Lauerburger Straße, die Saarstraße und die Landauer Straße sind demgegenüber frei befahrbar. In der Raiffeisenstraße, Hans-Thoma-Straße und der Juststraße besteht am 03.03.2018 ab 12 Uhr ein absolutes Halteverbot.

Ziel der Polizei ist es, die Gewährleistung einer friedlichen Ausübung der Versammlungsfreiheit für alle Versammlungsteilnehmer sicherzustellen.

Über aktuelle Verkehrsbehinderungen und -einschränkungen unterrichtet das Polizeipräsidium Rheinpfalz bereits im Vorfeld und informiert am Samstag ganztägig auf seinem Twitter-Account https://twitter.com/PP_Rheinpfalz

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz

Telefon: 0621-963-0
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.rheinpfalz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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