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Polizeipräsidium Rheinpfalz

POL-PPRP: Weihnachtsprävention - Sicheres Laden von Weihnachtsbäumen und Weihnachtsgeschenken

Präsidiumsbereich (ots)

Weihnachtszeit ist Geschenkezeit und Weihnachtsbaumzeit. Und damit die Geschenke und Weihnachtsbäume sicher zu Hause ankommen, spielt die Ladungssicherheit eine entscheidende Rolle. Zur Adventszeit zieht es wieder viele Menschen zu einem Weihnachtsbaumverkäufer ihres Vertrauens, um einen frisch gefällten Weihnachtsbaum zu kaufen. Zumeist landet dieser im Kofferraum oder auf dem Autodach. Für beide Varianten gibt es einige Vorschriften, die es zu beachten gilt. Maximal drei Meter darf der Baum aus dem Kofferraum herausragen bei Fahrten unter 100 Kilometer, auf längeren Fahrten sind nur 1,5 Meter zulässig. Bereits ab einem Meter Überlänge muss ein Baum mit einer roten Fahne gekennzeichnet werden. Für dieses Warnzeichnen ist eine Mindestgröße von 30 x 30 cm sowie eine Querstange vorgeschrieben, welche die Fahne auseinanderhalten soll. Bleibt beim Kofferraumtransport die Heckklappe offen, muss sie fixiert werden, um ein komplettes Öffnen während der Fahrt zu verhindern. Und es muss darauf geachtet werden, dass das Autokennzeichen weiterhin lesbar bleibt und die lichttechnischen Einrichtungen für die dahinterfahrenden Autos sichtbar sind. Statt im Kofferraum lässt sich eine Weihnachtstanne auch auf dem Dach transportieren. Eine Grundvoraussetzung dafür ist allerdings eine Dachreling beziehungsweise ein Dachgepäckträger. Für die Dachvariante sollte der Baum in ein Netz eingepackt und zudem mit der Spitze zum Fahrzeugheck ausgerichtet werden. So verfängt sich der Fahrtwind nicht so leicht, was ein Aufblähen minimiert und die Äste vorm Abbrechen schützt. Der Christbaum muss zudem fixiert sein, so dass dieser bei Kurvenfahrten oder Vollbremsungen nicht verrutschen oder sich lösen kann.

Der Baum sollte darüber hinaus weder die Sicht des Fahrers behindern, noch Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker oder Rückleuchten verdecken. Wird ein Baum im Innenraum des Fahrzeugs transportiert, muss er gegen das Verrutschen gesichert sein.

Immer häufiger werden im Handel auch blinkende Mini-Weihnachtsbäume fürs Auto angeboten. Diese haben dort jedoch nichts verloren. Leuchtende Deko im Auto kann andere Autofahrer irritieren und eventuell sogar blenden. Deshalb sind am und im Auto nur vorgeschriebene und für zulässig erklärte lichttechnische Einrichtungen erlaubt. Wer mit unzulässigen Leuchtmitteln angehalten wird, muss mit 20 Euro Strafe rechnen. Geld, das sich zur Weihnachtszeit sicher besser in Geschenke investieren lässt. Und damit sind wir beim Thema Geschenke: Wer seine Geschenke vorschriftsmäßig verstaut, schützt damit nicht nur die Fahrzeuginsassen vor umherfliegenden Gegenständen im Fahrzeug, sondern auch die Gegenstände selbst vor Beschädigungen. Wie schade wäre es, wenn man an Weihnachten beim Auspacken bemerkt, dass das Geschenk die Heimfahrt doch nicht unbeschadet überstanden hat. Noch tragischer wäre es, wenn eines der Geschenke während einer Vollbremsung plötzlich durchs Fahrzeug fliegt und einen Insassen verletzt. In einer solchen Situation können auch kleinere und unscheinbare Gegenstände im Auto zu gefährlichen "Geschossen" werden, da sie auf das 50 - 100- fache ihres eigentlichen Gewichts beschleunigt werden. Die Polizei gibt folgende Tipps: Achten Sie darauf, dass Sie das zulässige Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs nicht überladen. Die Angabe hierfür finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein. Laden Sie die schwersten Gegenstände nach unten und so nah wie möglich an die Rücksitze, damit ein sogenannter "Formschluss" entsteht. Dadurch wird eine Beschleunigung der Gegenstände im Falle einer starken Bremsung verhindert. Versuchen Sie kleinere Gegenstände in den "Ladelücken" zwischen den größeren Gegenständen zu verstauen, so dass diese durch die größeren Gegenstände fixiert werden. Lose Gegenstände stellen die größte Gefahr dar. Antirutschmatten, Netze und Spanngurte erleichtern eine ordnungsgemäße Ladungssicherung und schützen Sie und Ihre Ladung. Platzieren Sie Ihr Warndreieck, Ihre Warnweste und Ihren Erste-Hilfe-Kasten so im Fahrzeug, dass Sie jederzeit Zugriff für den Notfall darauf haben. Diese einfachen Regeln können Sie vor Unfällen und Verletzungen bewahren

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz

Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.rheinpfalz

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