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POL-PPRP: Tipps zu Online-Einkäufen

POL-PPRP: Tipps zu Online-Einkäufen
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Präsidiumsbereich (ots)

   Nur noch wenige Tage bis Weihnachten. Bei vielen kommt jetzt Panik
auf, aber gehen Sie wegen noch fehlender Geschenke kein Risiko ein. 
Beachten Sie besonders bei "Last Minute" Online-Einkäufen die 
folgenden Tipps:
   - Impressum prüfen!
   Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer 
Internetseite im Impressum unter anderem den Firmennamen, die 
geographische Adresse und eine E-Mail-Adresse anzugeben. 
Unstimmigkeiten im Impressum oder fehlende Kontaktdaten können ein 
Hinweis darauf sein, dass es sich um einen Fake-Shop handelt. Ist auf
der Internetseite überhaupt kein Impressum vorhanden, sollte auf gar 
keinen Fall dort bestellt werden.
   - Bewertungen kritisch hinterfragen!
   Vor dem ersten Kauf gilt es, sich über den Ruf des Unternehmens zu
informieren. Kundenbewertungen können gefälscht sein. Hier gilt es 
misstrauisch zu bleiben. Informieren Sie sich bei unterschiedlichen 
Bewertungsportalen und holen Sie sich ein Meinungsbild ein.
   - Gütesiegel auf Echtheit prüfen!
   Verwendet der Shop ein Gütesiegel, kann durch einen Mausklick auf 
das Siegelemblem überprüft werden, ob der Online-Shop es rechtmäßig 
verwendet. Bei frei erfundenen, nichtssagenden Labels ist Vorsicht 
geboten. Unter http://internet-guetesiegel.de/ sind vertrauenswürdige
Siegel zusammengestellt.
   - Sichere Zahlungsmethoden wählen!
   Sichere Zahlungsmethoden bieten einen guten Schutz. Am sichersten 
ist die Bezahlung nach Erhalt einer Rechnung oder das Erteilen einer 
Einzugsermächtigung, also die Zahlung per Lastschriftverfahren. 
Zahlen Sie nicht mit riskanten Zahlungsmethoden wie der Vorauskasse, 
wenn Sie den Onlineshop nicht kennen.
   - Günstige Preise hinterfragen!
   Wird das Produkt auffallend günstiger angeboten als in anderen 
Shops, ist Skepsis angebracht.
   - Bestellbutton muss korrekt sein!
   Um den Bestellvorgang abzuschließen, muss der Bestellbutton mit 
der Aufschrift "Zahlungspflichtig bestellen", "Jetzt kaufen" oder 
"Zahlungspflichtig buchen" beschriftet sein. Sollte es auf dem 
Bestellbutton nur "Anmelden" oder "Bestellen" heißen, ist Vorsicht 
geboten.
   - Vorsicht bei vergriffener Ware!

Hinweise darauf, dass die Ware im Lager vorhanden ist und als sofort lieferbar deklariert ist, obwohl sie auf anderen Seiten nicht mehr lieferbar ist oder nur nach langer Lieferzeit wieder, sind ein weiteres Indiz für einen Fake-Shop.

Wer Opfer eines Fake-Shops geworden ist, sollte Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten und sich umgehend bei seinem Geldinstitut erkundigen, ob es den gezahlten Kaufpreis zurückholen kann. Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung ist dies meist noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten wie dem Lastschriftverfahren kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Jan Liebel
Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.rheinpfalz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeipräsidium Rheinpfalz, übermittelt durch news aktuell

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