POL-PPRP: Verpuffung in einem Wohnhaus - Nachtragsmeldung
Kindenheim (ots)
Gemeinsame Pressmeldung der Staatsanwaltschaft Frankenthal und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz
Nachtrag zur Pressemeldung vom 18.07.2021: https://s.rlp.de/lba1t
Nach einer Verpuffung in einem Wohnhaus in Kindenheim am 18.07.2021 haben die Staatsanwaltschaft Frankenthal und die Kriminalpolizei Neustadt a. d. Weinstraße die Ermittlungen aufgenommen. In dem Einfamilienhaus, in der es zu der Verpuffung kam, fanden Polizeibeamte 20 selbst hergestellte Sprengsätze. Daneben fanden die Ermittler 27 Cannabispflanzen und 52 Setzlinge für Cannabispflanzen.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand wird davon ausgegangen, dass der 44-Jährige Bewohner die Verpuffung beim Hantieren mit Chemikalien selbst verursacht hat. Gegen den Mann wird nun wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoff- und das Betäubungsmittelgesetz, sowie wegen fahrlässigen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion ermittelt. Der Mann wurde durch die Verpuffung schwerstverletzt und befindet sich in einem Krankenhaus. Er konnte noch nicht zur Sache befragt werden. Das Wohnhaus wurde durch die Verpuffung ebenfalls beschädigt. Die Schadenshöhe wird auf ca. 15.000,- Euro geschätzt.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal und der Kriminalpolizei Neustadt a.d. Weinstraße dauern weiter an.
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Herr Leitender Oberstaatsanwalt Ströber
Telefon: 06233/80-3352
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Polizeipräsidium Rheinpfalz
Polizeidirektion Neustadt
Stefan Molter
Telefon: 06321-854-4012
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