POL-PPRP: Ludwigshafen-Mundenheim - Verkehrsunfall mit E-Scooter endet in der Justizvollzugsanstalt
Ludwigshafen (ots)
Am Samstag, den 16.10.21, gegen 09:30h fuhr ein 38-jähriger Mann auf einem E-Scooter vom Parkplatz "Zedtwitzhof" in die Wegelnburgstraße ein. Dabei missachtete er die Vorfahrt einer 68-jährigen Frau aus Ludwigshafen, welche dort bereits mit ihrem Daihatsu fuhr. Durch den Zusammenprall stürzte der Mann und zog sich schwere Kopfverletzungen zu. Trotzdem versuchte er von der Unfallstelle zu flüchten. Ein Grund dafür könnte gewesen sein, dass er deutlich alkoholisiert war und unter Drogeneinfluss stand. Vielleicht wollte er aber auch verbergen, dass sein Roller nicht versichert war. Aufgrund seiner Verletzungen wurde der Mann stationär im Krankenhaus aufgenommen. Nach der Behandlung wird er in die Justizvollzugsanstalt gebracht, da gegen ihn noch ein Haftbefehl besteht. Seine 68-jährige Unfallgegnerin erlitt glücklicherweise nur einen Schock. An dem PKW und dem E-Scooter entstand ein Schaden in Höhe von 1500EUR.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass bei der Nutzung eines E-Scooters die gleichen Promillegrenzen gelten, wie bei einem PKW:
* Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr zeigt, z.B. Schlangenlinien fährt.
* Wer mit 0,5 Promille und mehr Auto fährt, muss mit einer Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Bei einem Unfall können weitere Sanktionen hinzukommen.
* Mit 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Setzen sie sich trotzdem ans Steuer, machen sie sich strafbar. Ihnen drohen eine Freiheitsstrafe, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug sowie eine Geldstrafe.
* Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad oder Pedelec erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann seine Fahrerlaubnis verlieren. Fahrrad- oder Pedelecfahrer müssen ebenfalls mit Punkten in Flensburg, Bußgeld und u.U. mit einem Fahrrad-/Pedelec-Fahrverbot und Autoführerschein-Entzug rechnen.
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