POL-PPRP: Polizeiliche Einsatzmaßnahmen nach erneuten Aufrufen zu sogenannten "Montagsspaziergängen"
Ludwigshafen (ots)
KORREKTUR der Pressemeldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117696/5112982 -Zahl der Platzverweise 77, nicht 42-
Auf verschiedenen Plattformen wurde erneut dazu aufgerufen, sich am heutigen Montagabend (03.01.2022) öffentlich zu treffen, um ein Zeichen gegen die Corona-Maßnahmen zu setzen.
Von den Städten Frankenthal, Landau, Neustadt, Speyer und den Kreisen Bad Dürkheim, Germersheim und Südliche Weinstraße wurden zuvor per Allgemeinverfügungen Verbote für diese als "Montagsspaziergänge" bezeichneten Versammlungen ausgesprochen.
Nach unseren vorbereiteten Einsatzkonzepten waren wir mit starken Polizeikräften an relevanten Orten präsent. Dabei stellten wir mehrere Kleingruppen fest, die dennoch dem Aufruf gefolgt waren. Insgesamt konnten so rund 980 Personen als sogenannte "Spaziergänger" festgestellt werden. Auf Ansprache und insbesondere den Hinweisen auf die Versammlungsverbote entfernten sich die meisten Personen wieder, ohne dass deren Identität festgestellt oder Platzverweise ausgesprochen werden mussten.
Die Personen verteilten sich auf folgende Orte:
Annweiler: 10 Personen
Bellheim: 200 Personen
Dannstadt-Schauernheim: 15 Personen
Esthal: 12 Personen
Frankenthal: 50 Personen
Freinsheim: 15 Personen
Germersheim: 50 Personen
Grünstadt: 45 Personen
Haßloch: 50 Personen
Jockgrim: 13 Personen
Kandel: 40 Personen
Landau: 100 Personen
Ludwigshafen: 45 Personen
Maxdorf: 70 Personen
Mutterstadt: 50 Personen
Neustadt: 100 Personen
Rheinzabern: 13 Personen
Rülzheim: 30 Personen
Schifferstadt: 30 Personen
Speyer: 30 Personen
Wörth: 10 Personen
Von 126 Personen wurde die Identität festgestellt. Es wurden 58 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen (Versammlungsverbote) eingeleitet und 77 Platzverweise erteilt.
Darüber hinaus wurden in Neustadt zwei Strafverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (im Zusammenhang mit Identitätsfeststellungen), ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (Veranstaltung einer verbotenen Versammlung) und wegen Beleidigung eingeleitet. In Grünstadt wurde ein Polizeibeamter beleidigt und in Schifferstadt wurde eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (Veranstaltung einer nicht angemeldeten Versammlung) gefertigt.
In den Orten Bad Dürkheim, Deidesheim und Bad Bergzabern fanden ordnungsgemäß angemeldete Versammlungen statt. An diesen Versammlungen nahmen 320 Personen (120 in Bad Dürkheim, 80 in Deidesheim, 120 in Bad Bergzabern) teil. Die angemeldeten Versammlungen verliefen friedlich und störungsfrei.
Im Einsatz waren rund 300 Kräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik.
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