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Polizeipräsidium Rheinpfalz

POL-PPRP: Verkehrskontrollen im Stadtgebiet

Ludwigshafen (ots)

Am Donnerstag, den 07.04.2022, führten Beamtinnen und Beamte der Polizeiinspektion Ludwigshafen 1 von 11:00 Uhr bis Freitag, den 08.04.2022, 02:00 Uhr, im Stadtgebiet Ludwigshafen Schwerpunktkontrollen zur Bekämpfung von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr durch. Der Fokus wurde auf den abendlichen Freizeitverkehr gelegt, also auf Fahrzeugführende, die zum Feiern unterwegs waren.

Neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Kontrollen, wollte die Polizei zudem die Risiken von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr erneut ins öffentliche Bewusstsein rücken. Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Er begeht eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat.

Insgesamt wurden im genannten Zeitraum 41 Verkehrsteilnehmende kontrolliert.

Da keiner der Kontrollierten unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stand, können wir eine positive Bilanz ziehen. Dafür wurden eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) und insgesamt 15 Ordnungswidrigkeiten festgestellt (u.a. 6 x Handy Telefonate, 1 x Gurtverstoß, 1x Missachtung Rotlicht, 1 x Ablauf TÜV) sowie sieben Mängelberichte erstellt (fehlende Warnwesten, Lichtmängel).

Bereits am Mittwoch, 06.04.2022 fanden Kontrollen von 09:00 Uhr bis zum Donnerstag, 07.04.2022, 02:00 Uhr, statt.

In diesem Zeitraum wurden 36 Verkehrsteilnehmende kontrolliert.

Auch hier sind wir mit dem Ergebnis zufrieden, da alle Kontrollierten nicht unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol standen. Dafür wurden 12 sonstige Verstöße festgestellt (Handy Telefonate, Gurtverstoß, Missachtung Rotlicht, Ablauf TÜV) sowie acht Mängelberichte erstellt (Lichtmängel).

Im Jahr 2021 kam es im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz zu 455 Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss und zu 106 Verkehrsunfälle unter Drogeneinfluss. Vielen Betroffenen ist nicht bewusst, dass im Gegensatz zu Alkohol die konsumierte Droge noch mehrere Tage, manchmal sogar mehrere Wochen die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflussen kann und in strafbarer Menge im Körper nachweisbar ist. Dies ist abhängig von der Substanz, der Stoffwechseltätigkeit des Konsumenten und der Häufigkeit des Drogenkonsums.

Lassen Sie deshalb immer Ihr Auto stehen, wenn Sie nicht nüchtern sind.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pressestelle
Anke Buchholz
Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeipräsidium Rheinpfalz, übermittelt durch news aktuell

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