POL-PPRP: Polizeiliche Prävention auf dem Landauer Weihnachtsmarkt am Dienstag (06.12.2022)
Landau (ots)
Bereits vor drei Wochen wurden die ersten Weihnachts- und Adventsmärkte in der Vorder- und Südpfalz eröffnet. Bis ins neue Jahr sorgen die Buden und Stände für ein besinnliches und weihnachtliches Ambiente. Um möglichst allen Besuchern ein sicheres und angenehmes Erlebnis zu ermöglichen, sind wir auch in diesem Jahr für Ihre Sicherheit im Einsatz.
Gerade wenn die Märkte gut besucht sind und das Gedränge zwischen den Verkaufsständen groß ist, zieht das auch leider Taschendiebe besonders an. Das unübersichtliche Gedränge zwischen den Marktständen bietet ihnen gute Gelegenheit, unbemerkt zuzuschlagen.
Um Sie noch besser vor den Taschendieben zu schützen und den Langfingern die Diebestour zu vermasseln, kommen unsere Experten der polizeilichen Prävention zu Ihnen. Kommen Sie vorbei und informieren Sie sich.
Am kommenden Dienstag (06.12.2022) sind unsere Präventionsexperten von 16 bis 20 Uhr mit einem Informationsstand auf dem Weihnachtsmarkt in Landau. Dabei greifen unsere Kolleginnen und Kollegen auch zur Farbdose und sprühen damit Warnhinweise rund um den Rathausplatz auf den Boden, um rechtzeitig auf die Gefahr von Taschendieben hinzuweisen (siehe Foto).
Damit Sie den Bummel über den Weihnachtsmarkt unbeschwert genießen können, gibt Ihnen die Polizei folgende Tipps:
- Nehmen Sie nur so viel Bargeld und Zahlungskarten mit, wie Sie tatsächlich benötigen.
- Tragen Sie Geld, Zahlungskarten, Papiere und andere Wertgegenstände immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
- Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen immer mit der Verschlussseite zum Körper.
- Achten Sie gerade in einem Gedränge verstärkt auf Ihre Wertsachen. Werden Sie misstrauisch, wenn Sie plötzlich angerempelt oder "in die Zange" genommen werden.
- Wenn es doch zum Diebstahl gekommen ist und Ihnen Ihre Zahlungskarte entwendet wurde, lassen Sie diese sofort mit dem Sperrnotruf 116 116 sperren. Wenn sich Ihre Bank diesem Notruf nicht angeschlossen hat, wenden Sie sich direkt an Ihr Kreditinstitut.
- Damit Ihre Debitkarte (z.B. girocard, früher EC-Karte)auch für das elektronische Lastschriftverfahren gesperrt werden kann, für das Sie lediglich eine Unterschrift brauchen, müssen Sie den Verlust bei der Polizei melden. Erst dann wird die Karte beim Bezahlen in Geschäften auch im Lastschriftverfahren abgelehnt.
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