POL-PPRP: Hinweise erbeten
Ludwigshafen (ots)
Eine Seniorin aus Ludwigshafen erstatte am 12.04.2023 eine Anzeige bei der Polizei. Bei ihr hatten am frühen Morgen (gegen 08:45 Uhr) zwei Männer geklingelt und wollten ihr einen großen Sack Kartoffeln sowie eine Kiste Obst für 110 Euro verkaufen. Hierauf ließ sie sich zunächst nicht ein. Erst nachdem die Männer wiederholt auf sie einredeten, zahlte sie. Einer der Männer holte die Kartoffeln und das Obst aus einem Van/Bus und übergab sie der Seniorin.
Die Männer konnte sie wie folgt beschreiben: Mann 1: Älterer Mann, etwa 1,85 m groß, kräftig Mann 2: Etwa 1,62m groß, kräftige Statur, auffällig runder Kopf
In diesem Zusammenhang bittet die Polizeiinspektion Ludwigshafen um Hinweise. Wer hat zur fraglichen Zeit im Bereich der Sonnenstraße etwas beobachtet? Wer kann Angaben zu dem Van bzw. Bus machen, mit dem die Männer unterwegs waren. Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 2, Telefonnummer 0621 963-2222 oder per E-Mail piludwigshafen2@polizei.rlp.de .
Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen jemand etwas an Ihrer Haus-, beziehungsweise Wohnungstür verkaufen will, insbesondere wenn die Verkäufer Sie beispielsweise mit Schnäppchen oder Gratisangeboten locken wollen. Häufig ist dies eine Masche von Kriminellen.
Wir empfehlen:
Kaufen oder unterschreiben Sie niemals etwas an der Haustür. Die angebotenen Gegenstände (zum Beispiel Teppiche, Besteck, Schmuck) oder Handwerkerleistungen sind meist nur geringwertig oder gar wertlos. Lassen Sie unaufgefordert kommende "Vertreter" oder "Verkäufer" nicht in Ihre Wohnung.
Wenn Sie doch etwas kaufen möchten:
Zahlen Sie nie per Vorkasse, also bevor Sie die Ware erhalten haben. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, lassen Sie sich nicht verwirren oder unter Druck setzen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben. Unterschriften sind nie "reine Formsache". Bitten Sie Nachbarn oder Bekannte als Zeugen dazu, denn wenn Sie unterschreiben, schließen Sie einen Vertrag, ein verbindliches Rechtsgeschäft ab. Achten Sie bei Haustürgeschäften auf das richtige Datum und die Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert gegebenenfalls die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts. Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind. Wenn Sie es sich anders überlegen und von einem Geschäft zurücktreten möchten, dann schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein!) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss an den Verkäufer. Für weitere Informationen steht Ihnen auch Ihre örtliche Verbraucherzentrale zur Verfügung. Die Adresse finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de oder in Ihrem örtlichen Telefonbuch.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pressestelle
Hannah Berens
Telefon: 0621-963-1500
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