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Polizeipräsidium Rheinpfalz

POL-PPRP: Kooperativer Verkehrskontrolleinsatz mit Schwerpunkt "Tuning"

Ludwigshafen (ots)

Am Freitag, 11.08.2023, führten Kräfte der Polizeidirektion Ludwigshafen im Stadtgebiet in Zusammenarbeit mit Kollegen der Polizei Mannheim sowie der Zentralen Bußgeldstelle Speyer einen kooperativen Verkehrskontrolleinsatz durch. Schwerpunkt der Kontrollen waren illegale Veränderungen an Kraftfahrzeugen, da dadurch die Sicherheit im Straßenverkehr bzw. das Abgas- oder das Geräuschverhalten beeinträchtigt wird.

In 13 Fällen führten die festgestellten Veränderungen an den kontrollierten Fahrzeugen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, in acht Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden. Ebenfalls geahndet wurde bei drei Fahrzeugführenden unnötiges Erzeugen von Lärm durch starkes Beschleunigen oder durch einzelne Gasstöße. Zudem wurden ein Verstoß gegen das Waffengesetz, ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, drei Gutverstöße, ein Handyverstoß sowie zwei TÜV-Verstöße festgestellt.

Weitere Kontrollen durch unsere speziell beschulten Polizeikräfte finden regelmäßig statt.

Was ist Tuning und warum interessiert sich die Polizei dafür? Tuning soll Fahrzeuge technisch verbessern, optisch verändern und im besten Fall auch noch ein Einzelstück aus dem eigenen Auto machen. Die Optik spielt oft eine wichtige Rolle. Das eigene Auto soll durch Umbauten verschönert, vielleicht sogar richtig "aufgemotzt" werden und durch dieses individuelle Aussehen auch einen Wiedererkennungswert haben.

Was "Tuner" dabei oftmals nicht bedenken: Nicht alles was gefällt, ist auch erlaubt. Bei Manipulationen erlischt die Betriebserlaubnis. Das bedeutet, dass diese Fahrzeuge nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, da sie Umbauten oder Mängel aufweisen, die unzulässig sind. Doch noch ein viel wichtigerer Gesichtspunkt ist, dass ohne gültige Betriebserlaubnis auch der Versicherungsschutz nicht mehr greift!

Außerdem können sich auch enorme Gefahrensituationen ergeben, wenn nicht geprüfte oder zugelassene Teile verbaut werden. Durch einen nicht genehmigten Einbau, kann das Fahrzeug unkontrollierbar werden und es im schlimmsten Fall zum Unfall kommen. Dadurch gefährdet man nicht nur sich, sondern auch andere.

Dem begegnet die Polizei mit Kontrollen "getunter" Fahrzeuge. Tiefergelegte Autos werden überprüft - laute Fahrzeuge gemessen. Sollten nicht erlaubte Veränderungen festgestellt werden, werden diese konsequent durch die Polizei geahndet. Im schlimmsten Fall wird das Auto abgeschleppt.

Worauf sollte ich achten, wenn ich mein Auto "tunen" will? Die richtigen Ansprechpartner sind die Kfz-Prüfstellen. Dort können Sie Änderungen an Fahrzeugen überprüfen und auch abnehmen lassen. Ein Ratgeber für das Handschuhfach wie z.B. "Ratgeber für sicheres Tuning - Aus der Szene für die Szene" (gefördert durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) kann im Internet kostenlos heruntergeladen werden. Hierin kann detailliert nachgelesen werden, worauf bei Umbauten zu achten ist und welche erlaubt sind. Weitere Infos gibt es auch unter www.tune-it-safe.de.

Was kann ich machen, wenn mich zu laute Fahrzeuge stören? An einem lauten Auspuff hat nicht jeder Spaß. Viele fühlen sich meist gestört oder gar belästigt. Sie können andere sogar indirekt gefährden, in dem sie sich beispielsweise durch die lauten Geräusche erschrecken.

Melden Sie auffällige Autos der Polizei. Die Polizeidienststellen in Ludwigshafen sind rund um die Uhr erreichbar. Notieren Sie sich auf jeden Fall die Kennzeichen und die Uhrzeit des Vorfalls. Auch wenn die Polizeistreife das gemeldete Fahrzeug nicht mehr auf "frischer Tat" antrifft, so können im Nachhinein weitere Ermittlungen und Überprüfungen erfolgen. Wenn getunte Fahrzeuge öfter auffallen, können Sie auch eine Art Tagebuch führen und die Daten der Polizei melden.  

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pressestelle
Thorsten Mischler
Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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