POL-PPRP: Betrugsversuch durch Schockanruf
Ludwigshafen (ots)
Eine 57-Jährige aus Ludwigshafen erhielt am Montag (30.10.2023) einen sogenannten "Schockanruf" ihrer vermeintlichen Tochter. Das Telefonat wurde im weiteren Verlauf von einem angeblichen Polizeibeamten aus Darmstadt geführt, welcher die Frau dazu aufforderte, einen fünfstelligen Betrag als Kaution für ihre Tochter zu bezahlen. Diese habe zuvor einen Verkehrsunfall mit Todesfolge verursacht und müsse bei Ausbleiben der Zahlung in Untersuchungshaft. Die 57-Jährige ging nicht auf die Forderung ein.
Beachten Sie die Tipps Ihrer Polizei, um sich vor Betrug am Telefon zu schützen:
- Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten oder dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben. - Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotruf-Nummer 110 an. Das machen nur Betrüger. Sind Sie sich unsicher, fragen Sie bei Ihrer Polizeidienststelle nach. Benutzen Sie hierfür nie die Rückruffunktion Ihres Telefons, sondern wählen Sie die Nummer selbst. - Am besten ist, wenn Sie die Nummer Ihrer örtlichen Polizeidienststelle sowie die Notrufnummer 110 griffbereit am Telefon haben, damit Sie diese im Zweifelsfall selbst wählen können. - Sollten Sie einen solchen Anruf erhalten, informieren Sie Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle oder melden Sie den Sachverhalt über unserer Online-Wache: www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/. - Unsere Präventionsexperten informieren unter der Tel.: 0621 963-1515, wie man sich am besten gegen Telefonbetrug schützen kann.
Auf der Internet-Seite www.polizei-beratung.de finden Sie umfangreiche Informationen zu diesem Thema.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pressestelle
Thilmann, PK
Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeipräsidium Rheinpfalz, übermittelt durch news aktuell