POL-PPRP: Schockanruf - Bei der Übergabe stutzig geworden
Ludwigshafen (ots)
Am Montagmittag (06.11.2023) kam es im Stadtgebiet Ludwigshafen erneut zu einer Vielzahl von betrügerischen Anrufen durch falsche Polizeibeamten oder Amtspersonen. Fast alle Angerufenen erkannten die Betrugsmasche direkt. Eine 66-Jährige ließ sich jedoch anfänglich täuschen. Sie wurde durch einen angeblichen Staatsanwalt kontaktiert und mit der bekannten Masche des "Schockanrufs" unter Druck gesetzt. Der Anrufer täuschte der 66-Jährigen einen Verkehrsunfall mit Todesfolge unter Beteiligung ihrer Tochter vor und verlangte eine Kaution in Höhe von rund 40.000EUR. Andernfalls müsse die Tochter der Angerufenen in Untersuchungshaft. In großer Sorge um ihr Kind begab sich die 66-Jährige zunächst zum vereinbarten Treffpunkt in die Ludwigshafener Innenstadt. Bei dem dortigen Treffen mit einer angeblichen Notargehilfin wurde die 66-Jährige jedoch schnell stutzig und übergab die mitgeführten Wertgegenstände nicht. Der vorliegende Fall zeigt erneut, wie geschickt und perfide die Täter mit ihrer Gesprächsführung die Angerufenen täuschen. Glücklicherweise ist im vorliegenden Fall kein Sachschaden entstanden, die Betrugsmasche führt jedoch weiterhin viel zu häufig zu Vermögensschäden seitens der Angerufenen.
Deshalb hier die Tipps der Polizei um sich vor dem Phänomen "Schockanrufe" zu schützen: Die Polizei rät allen Betroffenen, misstrauisch zu sein, wenn sie am Telefon mit einem beunruhigenden Sachverhalt konfrontiert werden. Gehen Sie nicht darauf ein, sondern halten Sie Rücksprache mit Ihren richtigen Verwandten, um die Sachverhalte zu verifizieren. Und übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen. Lassen Sie zudem präventiv gesehen Ihren Vornamen im Telefonbuch abkürzen (aus Erika Mustermann wird beispielsweise E. Mustermann) oder ganz streichen. So können die Täter Sie erst gar nicht ausfindig machen. Sind Sie bereits Opfer geworden, hilft Ihnen gerne die Opferschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, Tel.Nr.0621 963-1154.
- Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten oder dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben. - Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotruf-Nummer 110 an. Das machen nur Betrüger. Sind Sie sich unsicher, fragen Sie bei Ihrer Polizeidienststelle nach. Benutzen Sie hierfür nie die Rückruffunktion Ihres Telefons, sondern wählen Sie die Nummer selbst. - Am besten ist, wenn Sie die Nummer Ihrer örtlichen Polizeidienststelle sowie die Notrufnummer 110 griffbereit am Telefon haben, damit Sie diese im Zweifelsfall selbst wählen können. - Sollten Sie einen solchen Anruf erhalten, informieren Sie Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle oder melden Sie den Sachverhalt über unserer Online-Wache: www.polizei.rlp.de/de/onlinewache/. - Unsere Präventionsexperten informieren unter der Tel.: 0621 963-1515, wie man sich am besten gegen Telefonbetrug schützen kann.
Auf der Internet-Seite www.polizei-beratung.de finden Sie umfangreiche Informationen zu diesem Thema.
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