POL-PPRP: Rucksack aus Auto gestohlen
Ludwigshafen (ots)
Aus einem Ford, der in der Stifterstraße parkte, wurde zwischen dem 08.01.2024, 6 Uhr und dem 09.01.2024, 6:20 Uhr, ein Rucksack gestohlen. Hierfür schlugen die bislang unbekannten Täter die Scheibe des Fahrzeugs ein. Im Rucksack befanden sich Kleidungsstücke. Insgesamt entstand ein Sachschaden von etwa 500 Euro.
Auch in der Halbergstraße gelang es Unbekannten Beute aus einem Auto zu machen. Der Mitarbeiter eines Lieferdienstes hatte seinen Geldbeutel am 08.01.2023 gegen 18 Uhr im Fahrzeug zurückgelassen, um seine Lieferung zu übergeben. Das Fahrzeug ließ er unverschlossen. Diesen Moment nutzten die Täter und schlugen zu. Im Geldbeutel befanden sich etwa 400 Euro Bargeld.
Hinweise in beiden Fällen bitte an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 1, Telefonnummer 0621 963-2122 oder per E-Mail piludwigshafen1@polizei.rlp.de.
Wir appellieren: Autodiebe haben es in der Regel auf im Auto befindliche Wertsachen (z.B. Navigationsgeräte, Autoradios, Mobiltelefone bzw. Bargeld oder Zahlungskarten) oder aber auf das Auto selbst abgesehen. Auch ältere Autos werden gestohlen, z.B. für eine Spritztour oder zum Begehen weiterer Straftaten.
- Ziehen Sie den Zündschlüssel immer ab - auch bei kurzer Abwesenheit (z.B. beim Tanken, Zeitungskauf). Nur so ist im Regelfall auch die Wegfahrsperre aktiviert. - Lassen Sie das Lenkradschloss immer einrasten - Ist Ihr Fahrzeug mit einer Diebstahlwarnanlage ausgestattet, nehmen Sie diese auch in Betrieb. - Schließen Sie Fenster, Türen, Kofferraum, Schiebedach, Tankdeckel/-klappe, auch wenn Sie sich nur kurz vom Fahrzeug entfernen. Ein abgeschlossener Tankdeckel erschwert einem Dieb das Tanken zum "Nulltarif". Denken Sie auch daran, das Dach Ihres Cabrios zu verschließen. - Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug das Verriegeln der Türen mit der Funkfernbedienung durch ein optisches Signal quittiert. Funkblocker können das Funksignal Ihrer Fernbedienung stören, so dass Ihr Fahrzeug dann nicht verschlossen ist. - Verstecken Sie Ersatzschlüssel nicht am oder im Fahrzeug - auch diese Verstecke sind den Dieben bekannt. Denken Sie daran: Nach der Rechtsprechung ist das Zurücklassen eines Zweitschlüssels im Fahrzeug eine grobe Fahrlässigkeit, die den Versicherer im Falle des Auto-Diebstahls von der Leistung befreit. - Lassen Sie keine Schlüssel unbeaufsichtigt in Jacken- bzw. Manteltaschen zurück, wenn Sie diese in Gaststätten an der Garderobe oder in Umkleidekabinen aufhängen. - Wenn Ihnen ein Autoschlüssel entwendet wurde oder Sie ihn verloren haben, fahren Sie umgehend zu Ihrer Fachwerkstatt. Dort gibt es Möglichkeiten, den Schlüssel sofort zu sperren.
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