POL-PPRP: Fahrzeuge aufgebrochen
Ludwigshafen (ots)
In der Nacht von Montag (25.03.2024) auf Dienstag (26.03.2024) registrierte die Polizei drei Diebstähle aus Fahrzeugen im Stadtgebiet Ludwigshafen.
Im Bereich des Kaiserwörthdamms gelangten unbekannte Täter auf das Gelände eines Betriebshofes, brachen dort zwei Fahrzeuge auf und entwendeten drei Laubbläser. Der Gesamtschaden beläuft sich auf circa 5.000 Euro.
In der Robert-Koch-Straße wurde die Scheibe eines Citroën eingeschlagen. Aus dem Inneren wurde eine Tasche mit Laptop, Tablet und Smartphone entwendet. Die Tasche lag von außen sichtbar auf dem Beifahrersitz.
In der Kneippstraße schlugen Unbekannte die Scheiben eines geparkten PKW ein und entwendeten einen Geldbeutel mit mehreren Bezahlkarten.
Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621 963-2773 oder per E-Mail kiludwigshafen.k1.kdd@polizei.rlp.de entgegen.
Autodiebe haben es in der Regel auf im Auto befindliche Wertsachen (z.B. Navigationsgeräte, Autoradios, Mobiltelefone bzw. Bargeld oder Zahlungskarten) oder aber auf das Auto selbst abgesehen. Auch ältere Autos werden gestohlen, z.B. für eine Spritztour oder zum Begehen weiterer Straftaten.
- Ziehen Sie den Zündschlüssel immer ab - auch bei kurzer Abwesenheit (z.B. beim Tanken, Zeitungskauf). Nur so ist im Regelfall auch die Wegfahrsperre aktiviert. - Lassen Sie das Lenkradschloss immer einrasten - Ist Ihr Fahrzeug mit einer Diebstahlwarnanlage ausgestattet, nehmen Sie diese auch in Betrieb. - Schließen Sie Fenster, Türen, Kofferraum, Schiebedach, Tankdeckel/-klappe, auch wenn Sie sich nur kurz vom Fahrzeug entfernen. Ein abgeschlossener Tankdeckel erschwert einem Dieb das Tanken zum "Nulltarif". Denken Sie auch daran, das Dach Ihres Cabrios zu verschließen. - Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug das Verriegeln der Türen mit der Funkfernbedienung durch ein optisches Signal quittiert. Funkblocker können das Funksignal Ihrer Fernbedienung stören, so dass Ihr Fahrzeug dann nicht verschlossen ist. - Verstecken Sie Ersatzschlüssel nicht am oder im Fahrzeug - auch diese Verstecke sind den Dieben bekannt. Denken Sie daran: Nach der Rechtsprechung ist das Zurücklassen eines Zweitschlüssels im Fahrzeug eine grobe Fahrlässigkeit, die den Versicherer im Falle des Auto-Diebstahls von der Leistung befreit. - Lassen Sie keine Schlüssel unbeaufsichtigt in Jacken- bzw. Manteltaschen zurück, wenn Sie diese in Gaststätten an der Garderobe oder in Umkleidekabinen aufhängen. - Wenn Ihnen ein Autoschlüssel entwendet wurde oder Sie ihn verloren haben, fahren Sie umgehend zu Ihrer Fachwerkstatt. Dort gibt es Möglichkeiten, den Schlüssel sofort zu sperren.
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Jan Liebel
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