POL-PPRP: Anlagebetrug
Ludwigshafen (ots)
Bereits im September wurde eine 81-Jährige auf einen Finanzberater im Internet aufmerksam und investierte einen niedrigen fünfstelligen Betrag mutmaßlich in Gold und Kryptowährung. Als die Seniorin sich ihr Guthaben auszahlen lassen wollte, wurde sie aufgefordert angebliche Gebühren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in einem hohen vierstelligen Bereich zu zahlen, um an das Guthaben zu kommen. Nach Zahlung der Gebühr erhielt die 81-Jährige ihr zugesichertes Guthaben jedoch nicht.
Bitte beachten Sie:
- Ungewöhnlich hohe Gewinne mit wenig Einsatz, sollten immer misstrauisch machen.
- Seriöse Anbieter gehen nicht direkt auf Kunden zu, um sie zum Online-Trading zu bringen.
- Informieren Sie sich über die Trading-Plattformen, bevor Sie sich anmelden oder Geld überweisen.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Fragen Sie notfalls bei der offiziellen Plattform nach, wer der Händler ist.
- Geben Sie keine sensiblen Daten preis - wie Zugangsdaten zum Online-Banking oder zum Depot.
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