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Polizeipräsidium Rheinpfalz

POL-PPRP: Testkäufe von Feuerwerkskörpern

Ludwigshafen (ots)

Am Montag (30.12.2024) wurden zwischen 12:30 Uhr und 16 Uhr durch Polizeikräfte des Sachgebiets Jugendkriminalität, Mitarbeitende der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) süd und des Kommunalen Vollzugsdienstes (KVD) der Stadt Ludwigshafen zusammen mit Schülern der Höheren Berufsfachschule (Bildungsgang Polizei und Verwaltung) Testkäufe von Feuerwerkskörpern durchgeführt. Dabei ging es schwerpunktmäßig um die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen beim Verkauf von Silvesterfeuerwerken.

Die jugendlichen Testkäufer verlangten in acht Geschäften Feuerwerkskörper der Kategorie F2, alkoholische Getränke und/oder Tabakwaren.

In fünf Geschäften wurde sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften zur Abgabe von Feuerwerk, Alkohol oder Tabakwaren gehalten. Es wurden vier Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.

Daneben kam es zu zwei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz. In einem Fall wurde hochprozentiger Alkohol an einen 17-jährigen Testkäufer abgegeben und in einem anderen Fall Tabakwaren.

Unter Feuerwerkskörper der Kategorie F2 fallen, z.B. Kanonenschläge, Batterien, Raketen. Diese sind ausschließlich zur Verwendung im Freien vorgesehen und dürfen ausschließlich an Personen ab 18 Jahren im Zeitraum vom 29.- 31. Dezember verkauft werden. Abgebrannt werden dürfen sie von diesen Personen nur am 31. Dezember und 1. Januar.

Weitere Informationen zu Feuerwerk zum Jahreswechsel finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unter https://s.rlp.de/jQodw60.

Tipps zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk finden Sie in der Pressemeldung des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz unter https://s.rlp.de/i81FIhq.

Unter die Kategorie F2 fällt das klassische Silvesterfeuerwerk (wie Kanonenschläge, Batterien, Raketen etc.), das ausschließlich zur Verwendung im freien vorgesehen ist. Es darf ausschließlich an Personen ab 18 Jahren im Zeitraum vom 29.- 31. Dezember verkauft werden. Abgebrannt werden dürfen sie von diesen Personen nur am 31. Dezember und 1. Januar.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pressestelle
Ghislaine Wymar
Telefon: 0621 963-20022
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeipräsidium Rheinpfalz, übermittelt durch news aktuell

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