POL-PPRP: Körperliche Auseinandersetzung in einem Einkaufszentrum - 28-Jähriger in Gewahrsam
Ludwigshafen (ots)
1.Nachtrag zur Pressemeldung vom 16.02.2025, https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117696/5971965
Nach einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem 28-Jährigen und einem 35-Jährigen am Samstag (15.02.2025) in der Rheingalerie hat mittlerweile die Kriminaldirektion Ludwigshafen die Ermittlungen übernommen.
Nach aktuellem Kenntnisstand hatte der 28-jährige Asylbewerber aus Afghanistan die Ehefrau und die vier Kinder des 35-Jährigen unvermittelt angesprochen und war ihnen durch das Erdgeschoss der Rheingalerie gefolgt. Hierbei bedrohte und beleidigte er sie wiederholt. Die Frau verständigte daraufhin telefonisch ihren Mann, welcher kurze Zeit später vor Ort erschien und den 28-Jährigen zur Rede stellte. Die beiden Männer gerieten in Streit, welcher in einer körperlichen Auseinandersetzung mündete. Im Zuge dieser setzte der 35-jährige türkische Staatsangehörige auch ein nicht geöffnetes Klappmesser als Schlagwerkzeug gegen den 28-Jährigen ein und verletzte diesen am Kopf.
Bis zum Eintreffen der Polizeikräfte trennten Passanten die beiden Männer voneinander. Der 35-Jährige hielt das Messer hierbei mit ausgeklappter Klinge in der Hand, ohne damit auf den 28-Jährigen einzuwirken. Beim Eintreffen der Polizeikräfte hatte der 35-Jährige das Messer bereits wieder eingesteckt. Er verhielt sich kooperativ und händigte das Messer umgehend aus.
Da sich der 28-Jährige aggressiv verhielt, wurde er umgehend gefesselt. Auch während der Anzeigenaufnahme beruhigte sich der 28-Jährige nicht und kündigte gegenüber den Polizeikräften weitere Übergriffe auf Andere an. Daraufhin wurde der 28-Jährige auf richterliche Anordnung zunächst bis Sonntag in Gewahrsam genommen. Da er seine Drohungen weiterhin äußerte, wurde er aufgrund eines richterlichen Beschlusses in längerfristigen Gewahrsam bis Donnerstag (20.02.2025) genommen.
Die Ermittlungen zu den genauen Umständen und den Hintergründen der Tat dauern an. Diese werden insbesondere bei der Bewertung und Analyse der Gefährdungssituation fortlaufend von Experten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz unterstützt. In einer geplanten interdisziplinären Fallkonferenz zwischen Polizei und den zuständigen Behörden sollen die weiteren Maßnahmen eng abgestimmt werden.
Neben strafprozessualen Maßnahmen werden außerdem weitere rechtliche Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr geprüft.
Aus gegebenem Anlass: Die Polizei rät dringend vom Mitführen jeglicher Arten von Waffen ab. Auch zu Verteidigungszwecken sollten Waffen, wie zum Beispiel Messer und Pfefferspray, nicht mitgeführt werden. Denn:
- Waffen bieten trügerische Sicherheit! Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen.
- Waffen führen dazu, andere Verhaltensmöglichkeiten zu vernachlässigen.
- Waffen können abgenommen und gegen den Träger verwendet werden.
- Waffen führen zur Gewalteskalation.
- Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
- Der Einsatz von Messern führt sehr schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie finanzielle Folgen haben.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gewalt/gewalt-unterwegs/.
Daneben möchte wir noch auf 6 Tipps der polizeilichen Kriminalprävention für richtiges Verhalten in Gewaltsituationen aufmerksam machen. Auf der Internet-Seite https://www.zivile-helden.de/ finden Sie umfangreiche Informationen zu diesem Thema.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Thorsten Mischler
Telefon: 0621 963-20022
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q
Original-Content von: Polizeipräsidium Rheinpfalz, übermittelt durch news aktuell