POL-PPRP: Geldstrafe nach Missbrauch von Notrufen und Beleidigung
Bad Dürkheim (ots)
Am 29.03.2024 wählte ein damals 69-Jähriger mehrfach den Notruf und beleidigte im weiteren Verlauf die antwortende Beamtin der Polizei Bad Dürkheim. Das Amtsgericht Bad Dürkheim verhängte nun einen Strafbefehl mit einer Geldbuße in Höhe von insgesamt 1.000 Euro gegen den Mann.
Die Polizei ist grundsätzlich als Helfer unterwegs und unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten überall da, wo sie kann. Die 110 ist allerdings für Notfälle gedacht. Bitte überlegen Sie deshalb vorher, ob es tatsächlich notwendig ist, einen Notruf abzusetzen. Dies kann nämlich dazu führen, dass echte Notfälle erstmal in der Warteschleife hängen und Hilfesuchenden nicht rechtzeitig geholfen werden kann. Außerdem kann das missbräuchliche Absetzten eines Notrufs, wie oben dargestellt, Konsequenzen nach sich ziehen. Auch Straftaten gegen Polizeikräfte werden konsequent verfolgt. Wer Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen beleidigt, bespuckt oder tätlich angreift, überschreitet klar eine rote Linie und muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.
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