POL-PPRP: Kriminalstatistik 2024 - Straftaten gehen deutlich zurück - Teillegalisierung von Cannabis macht sich bemerkbar
Polizeipräsidium Rheinpfalz (ots)
Die Anzahl der polizeilich bekannten gewordenen Straftaten im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz ist deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2024 wurden nur noch 59.763 Straftaten registriert gegenüber 63.886 Fällen im Jahr 2023. Das entspricht einem spürbaren Rückgang von 6,5%.
Aufklärungsquote leicht gesunken:
Die Aufklärungsquote befand sich im Jahr 2023 mit 64,3% auf einem Höchststand und sank 2024 leicht auf 62,6% (-1,7%). Sie liegt aber immer noch auf Niveau des Zehn-Jahres-Schnitts von 62,8%.
Statistisches Risiko Opfer einer Straftat zu werden geht deutlich zurück: Um Veränderungen des Kriminalitätsaufkommens bewerten zu können, wird die Anzahl der Straftaten ins Verhältnis zur gemeldeten Bevölkerung gesetzt (Häufigkeitszahl = Anzahl der erfassten Fälle auf 100.000 Einwohnende). Je kleiner die sogenannte Häufigkeitszahl, desto geringer ist die statistische Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat zu werden. Die Häufigkeitszahl betrug im Jahr 2024 für den gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, d.h. in der kompletten Vorder- und Südpfalz, 6.573. Im Vergleich zum Vorjahr 2023 ist hier ein deutlicher Rückgang der Zahl zu erkennen. (7.019, -6,4%)
Tatverdächtige und Opfer von Straftaten: Bei den bekannt gewordenen und aufgeklärten Straftaten wurden im Jahr 2024 insgesamt 24.582 Tatverdächtige (ohne Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU) ermittelt. Davon waren 15.916 (64,7%) Tatverdächtige deutscher und 8.666 (35,3%) nichtdeutscher Nationalität. Der Anteil von Zuwanderern an den insgesamt ermittelten Tatverdächtigen beträgt 10,4 % (2.550).
16.087 Menschen wurden 2024 Opfer einer Straftat. Davon waren 74,1% (11.916) deutsche und 25,9% (4.171) nichtdeutsche Staatsangehörige bzw. 911 Opfer (5,7%) waren Zuwanderer.
Der Anteil nichtdeutscher Staatsangehöriger an der Gesamtbevölkerung im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz beträgt 15,9%.
Betäubungsmittelkriminalität rückläufig: Zum 1. April 2024 erfolgte die Teillegalisierung von Cannabis, was sich im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität durch einen beträchtlichen Rückgang der Zahlen im Vergleich zum Vorjahr bemerkbar macht (2023: 3.706; 2024: 2.312; -37,6 %) So ist insbesondere im Bereich der allgemeinen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Cannabisprodukten ein erheblicher Rückgang um 66,8% von 1.808 Fällen im Jahr 2023 auf 600 Fälle im Jahr 2024 feststellbar. Straftaten gegen das neue Konsumcannabisgesetz wurden im Jahr 2024 in 166 Fällen registriert. Eigentumsdelikte: Die Eigentumsdelikte stellten 2024 mit 28,5% erneut den größten Anteil aller Straftaten an der Gesamtkriminalität dar. Die Fallzahlen liegen mit 17.013 Fällen in etwa auf dem Niveau von 2023 (16.914). Im Bereich der Einbrüche in Wohnungen sanken die Zahlen deutlich um 13,4% (2024: 687; 2023: 793). Dabei blieb es in der Hälfte der Fälle (49,8%) beim Versuch und den Tätern gelang es nicht, in die Wohnungen einzubrechen. Dies ist auf die mittlerweile gute Sicherung von Häusern und Wohnungen zurückzuführen. Hierzu beraten Sie unsere Präventionsexperten gerne. Die Aufklärungsquote blieb in etwa gleich bei 11,5% (+0,9%).
Bei den Fallzahlen im Deliktsbereich der Wohnungseinbruchdiebstähle kann von einer positiven Langzeitentwicklung gesprochen werden: Bis zum Jahr 2015 kam es zu einem kontinuierlichen Anstieg der Wohnungseinbrüche. Diesem Trend hat die Polizei effektiv entgegengewirkt. Seit dem Höchststand von 1.035 Fällen im Jahr 2017 konnten die Zahlen durch regelmäßige Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen sowie Einbruchschutzberatungen deutlich reduziert werden.
Gewaltkriminalität, Rohheitsdelikte und Straßenkriminalität: Nach einem kontinuierlichen Rückgang der Fallzahlen der Rohheitsdelikte (Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit) bis ins Jahr 2021, verzeichnet dieser Deliktsbereich seitdem wieder einen Anstieg. Im Jahr 2024 stiegen die Fallzahlen leicht um 1,7% von 12.115 auf 12.327 (+212) Fälle. Die Aufklärungsquote liegt bei 89,1% und bewegt sich hierbei, wie bereits seit Jahren, auf einem gleichbleibend hohen Niveau (2023: 88,8%). Einen Anteil von 61,1% nehmen hierbei mit 7.536 Fällen die Körperverletzungsdelikte ein (2023: 7.545). Die Aufklärungsquote bewegt sich in den letzten fünf Jahren kontinuierlich im Bereich von 90 Prozent. Die Fälle von Bedrohung haben einen Anteil von 24,7% (2023: 2.715; 2024: 3.041).
Die Fälle von Gewaltkriminalität liegen auf dem Niveau des Fünf-Jahres-Schnitts. Die Aufklärungsquote liegt seit mehreren Jahren um die 85 Prozent. Das bedeutet, dass Täter eines Gewaltdeliktes in fast neun von zehn Fällen ermittelt und der Strafverfolgung zugeführt werden konnten. Die Fallzahlen der Straßenkriminalität, also jener Delikte, welche in der Öffentlichkeit begangen werden, erfuhren im Jahr 2024 einen leichten Anstieg von 3,4% (2023: 11.265; 2024: 11.652). Sie liegen damit leicht über dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Straftaten gegen das Leben: Straftaten gegen das Leben nahmen nach einem deutlichen Rückgang im Jahr 2023 (11 Fälle) wieder deutlich zu (25 Fälle) und befinden sich leicht über dem Fünf-Jahres-Schnitt mit 22,8 Fällen. Es konnten alle Straftaten gegen das Leben aufgeklärt und Tatverdächtige ermittelt werden, die Aufklärungsquote betrug somit 100%.
Messerangriffe:
Erst seit dem Jahr 2020 werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik sogenannte "Messerangriffe" statistisch erfasst. Hierunter fallen Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers zählt jedoch nicht dazu.
Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz waren seit Beginn der Erhebung rückläufige Zahlen von 184 (2020) auf 128 (2023) zu verzeichnen. Im Jahr 2024 gab es erstmals einen Anstieg auf 154 Fälle, die jedoch exakt im Fünf-Jahres-Schnitt (154) liegen. Die Aufklärungsquote beträgt über 80%. Das bedeutet, dass Tatverdächtige in über acht von zehn Fällen ermittelt und der Strafverfolgung zugeführt werden konnten.
Partnerschaftsgewalt:
Im Vergleich der vergangenen fünf Jahre sind die Zahlen für die Delikte der Partnerschaftsgewalt auf einem gleichbleibenden Niveau. Für das Jahr 2024 wurden insgesamt 2.449 Taten registriert. Den überwiegenden Großteil machen, mit 1.674 Fällen, Körperverletzungsdelikte aus. Im Bereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz werden in den Dienststellen Koordinatoren für häusliche Gewalt eingesetzt, die mit der Bearbeitung dieser Delikte beauftragt sind und als feste Ansprechperson für betroffene Frauen und externe Stellen fungieren. Es besteht ein bewährtes Netzwerk zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft, Justiz, Frauenunterstützungseinrichtungen sowie u. a. den Interventions- und Fachberatungsstellen sowie weiteren präventiven Gremien und Kooperationspartnern. Dieses Netzwerk hat sich bewährt, um Straftaten konsequent zu verfolgen und Opfern von häuslicher Gewalt effektiven Schutz gewähren zu können. Der Polizei kommt im Umgang mit häuslicher Gewalt als ständig erreichbare und schnell verfügbare Organisation eine entscheidende Rolle zu. Die Polizei rät deshalb betroffenen Frauen: Wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie von Gewalt betroffen sind oder Ihnen Gewalt angedroht wird! In akuten Bedrohungssituationen wählen Sie die Notrufnummer 110. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch im Internet zur Opferhilfe bei Gewalttaten unter https://s.rlp.de/S7lLb, beim Weißen Ring unter https://weisser-ring.de/haeuslichegewalt, beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 116 016 bzw. https://www.hilfetelefon.de/ oder auf der Internetseite des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration unter www.gewalt.rlp.de .
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist im Vergleich zum Vorjahr 2023 (1.467 Fälle) ein Rückgang von 4,5% (1.401; -66) festzustellen. 86,9% aller Fälle konnten aufgeklärt werden. Im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist hierbei ebenfalls ein Rückgang feststellbar (2023: 175; 2024: 154). Die Zahl der Vergewaltigungen ist von 160 auf 149 Fälle gesunken (-6,9%). Die Verbreitung, der Erwerb, der Besitz und die Herstellung kinderpornographischer Inhalte (Erzeugnisse) verzeichnete im Berichtszeitraum einen leichten Rückgang von 571 auf 522 Fälle. Vermögens- und Fälschungsdelikte: Im Jahr 2024 wurde im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte ein Rückgang auf 9.573 Fälle registriert (2023: 11.467; -16,5%), damit liegen die Zahlen unter dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre. Sie bilden einen Anteil in Höhe von 16 % (-1,9 %) am Gesamtaufkommen der Straftaten. Die Betrugsfälle nehmen mit 7.318 Taten nach wie vor den größten Anteil der Vermögensdelikte ein (77,4%). Im Bereich des Warenbetrugs ist ein Rückgang um 66% von 2.118 (2023) auf 721 Fälle zu verzeichnen.
Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sinkt leicht: Unter den Deliktsbereich Gewalt gegen Polizeikräfte fallen Straftaten, wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, aber auch sonstige Taten wie Körperverletzung und Bedrohung zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Das Polizeipräsidium Rheinpfalz hat im Jahr 2024 in der Polizeilichen Kriminalstatistik insgesamt 298 Gewaltdelikte gegen Polizeikräfte registriert. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang von 20 Fällen (-6,3%). Hierbei kam es zu 264 Widerstandsdelikten und somit 6 Delikten weniger als im Vorjahr. Den Schwerpunkt der verübten Gewaltdelikte gegen Polizeibeamtinnen und -beamte bilden nach wie vor die Widerstandshandlungen und tätliche Angriffe (Anteil von 85,7%). Die Zahl der verletzten polizeilichen Einsatzkräfte stieg im Vergleich zum Vorjahr von 128 auf 139 (+11; +8,6%). Von den insgesamt 139 Verletzten sind 35 Polizeibeamtinnen und 104 Polizeibeamte.
Zu Straftaten gegen das Leben zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und -beamten kam es im Bereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz nicht
Polizeiliche Präventionsarbeit 2024:
Neben der effektiven Verfolgung von Straftaten ist die Kriminalprävention, also die Verhinderung und Vermeidung von Kriminalität, eine der Kernaufgaben der Polizei. Im Jahr 2024 setzte das Polizeipräsidium Rheinpfalz aufgrund der Festlegung landesweiter Schwerpunktthemen den Fokus insbesondere auf folgende Themenfelder der Kriminalpräventionsarbeit:
- Sexueller Missbrauch / Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie (siehe https://s.rlp.de/WWN6d)
- Hass und Hetze (siehe https://s.rlp.de/12sFm)
Bei der Präventionsarbeit im Bereich des sexuellen Missbrauchs ist insbesondere die Arbeit der polizeilichen Puppenbühne hervorzuheben. Das pädagogische Puppenspiel stellt dabei ein methodisch-didaktisches Hilfsmittel zur Vermittlung der angestrebten Lernziele dar. Die polizeiliche Puppenbühne kam im Jahr 2024 107-mal in Kindergärten sowie Grundschulen zum Einsatz. Neben den Kindern wurden auch deren Eltern im Rahmen von Vorträgen sensibilisiert und informiert.
Themenspezifische Vorträge erfolgten weiterhin in den Bereichen Hass und Hetze (Medienkompetenz an Schulen) sowie Seniorensicherheit. Bei diversen Informationsveranstaltungen, zum Beispiel in regionalen Bankfilialen und im Rahmen eines Präventionstheaters, erreichten unsere Expertinnen und Experten der polizeilichen Prävention zahlreiche Interessierte im persönlichen Kontakt und konnten so wertvolle Aufklärungsarbeit, insbesondere zum Schutz vor Telefonbetrug, leisten. (siehe https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/enkeltrick/)
Durch den Opferschutz konnte bei 144 Beratungsgesprächen Hilfe, insbesondere für Opfer von häuslicher Gewalt, angeboten werden. (siehe https://s.rlp.de/S7lLb)
Insgesamt haben die Dienststellen des PP Rheinpfalz im Jahr 2024 somit 754 Präventionsmaßnahmen durchgeführt, u. a. im Bereich Einbruchsschutz (247 Beratungen), Vermögensdelikte (80 Beratungen) sowie Gewaltprävention (63 Maßnahmen).
Begleitend wurden zahlreiche Informationsmaterialien zu verschiedenen sicherheitsrelevanten Themen erstellt und verbreitet.
Die Polizei wird auch weiterhin konsequent auf Prävention setzen, um die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu stärken.
Wir helfen Ihnen, sich zu schützen! Nutzen Sie unser kostenloses Angebot und informieren Sie sich bei unseren polizeilichen Beratungsstellen zu den unterschiedlichsten Fragen kompetent, neutral und kostenfrei. Hier stehen Ihnen Fachkräfte zur Verfügung, die Auskünfte und Hilfe zu Themen der polizeilichen Kriminalprävention oder zum Thema Opferschutz geben. Auch Einbruchschutzberatungen in Ihren eigenen vier Wänden oder Vorträge zu den jeweiligen Themen gehören zu diesem Angebot. Vereinbaren Sie einen Termin bei unseren Präventionsexperten unter der Telefonnummer 0621 963 - 21177 oder per E-Mail unter beratungszentrum.rheinpfalz@polizei.rlp.de.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Präventionsarbeit wird auch dieses Jahr das Thema Telefonbetrug darstellen. Wie gewohnt werden wir Ihnen mit einem breiten Angebot an Informationsveranstaltungen im persönlichen Kontakt vor Ort zur Verfügung stehen. Sie können nicht persönlich vor Ort kommen? Kein Problem! Zu diesem Zweck haben unsere Präventionsexperten eine Telefonhotline zum Schutz vor Betrug eingerichtet. Unter der Telefonnummer 0621 963-21177 können Sie sich von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr kostenlos telefonisch über Betrugsdelikte informieren. Rufen Sie uns an und informieren Sie sich über die typischen Betrugsmaschen und wie Sie sich davor schützen können. Weitere Präventionstipps finden Sie auch im Internet unter www.polizei-beratung.de.
Für Rückfragen zur Kriminalstatistik des Polizeipräsidiums Rheinpfalz steht Ihnen Frau Kriminalhauptkommissarin Annika Arlt, Sachbereich 12 (Kriminalitätsbekämpfung), unter der Telefonnummer 0621 963-21121 zur Verfügung. Das Kriminalitätslagebild 2024 mit ausführlichen Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter https://s.rlp.de/Iwini .
Das Polizeipräsidium Rheinpfalz mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein ist zuständig für die Sicherheit von über 900.000 Menschen. Der Dienstbezirk der Behörde mit ihren rund 2.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfasst auf etwa 2.400 Quadratkilometern die komplette Vorder- und Südpfalz mit den Landkreisen Bad Dürkheim, Germersheim, Rhein-Pfalz-Kreis und Südliche Weinstraße sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt a.d.W. und Speyer.
Rückfragen bitte an:
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Pia Oberbeck
Telefon: 0621 963-20022
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
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