POL-PDWIL: Fastnachtsumzug Mettendorf - Polizei zieht Bilanz
Mettendorf (ots)
Am Sonntag, 24.02.2019 fand in Mettendorf um 14:11 Uhr der alljährliche Fastnachtsumzug statt. Den überregional bekannten Umzug besuchten bei bestem Wetter ca. 7000 Personen.
Die Polizeiinspektion Bitburg begleitete den Umzug und die daran anschließenden Fastnachtspartys im Rahmen eines Sondereinsatzes. Unterstützt wurden die Polizeikräfte durch Mitarbeiter der VGV Südeifel, die sich vor allem um den ordnungsgemäßen Ablauf des Zuggeschehens kümmerten, sowie Vertreter des Jugendamtes des Eifelkreises Bitburg-Prüm. Diese kontrollierten die anwesenden Kinder und Jugendlichen vor allem hinsichtlich des Missbrauchs von Alkohol und diverser Mischgetränke. Der Verlauf des Umzugs verlief überwiegend ohne besondere Vorkommnisse und Störungen. Dennoch mussten 34 zumeist minderjährige Besucher zu fortgeschrittener Stunde wegen übermäßigem Alkoholkonsum durch das DRK behandelt werden. Mehrere von ihnen wurden hierbei zur weiteren Behandlung in umliegende Krankenhäuser verlegt.
Bei den sich an den Umzug anschließenden Feierlichkeiten musste die Polizei mehrfach bei Streitigkeiten und Schlägereien einschreiten. Zehn Platzverweise wurden erteilt; eine Person musste in Gewahrsam genommen werden. Insgesamt wurden durch die Beamten neun Strafanzeigen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung aufgenommen. In einem Fall zielte einer der Feiernden mit einer täuschend echt aussehenden sog. "Softair-Waffe" auf einen Polizisten. Ihn erwarten nun mehrere Strafverfahren.
Die Polizei weißt ausdrücklich darauf hin, dass das Führen von Anscheinswaffen sowie Softairwaffen bei öffentlichen Veranstaltungen verboten ist und entsprechende Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet werden. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage und insbesondere bei stattfindenden Großveranstaltungen können solcherlei Gegenstände, die nicht sofort als bloße Attrappen erkannt werden, zu erheblichen Missverständnissen bei Besuchern und nicht zuletzt bei einschreitenden Polizeibeamten führen.
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