POL-PDWIL: PRESSMELDUNG POLIZEIPRÄSIDIUM TRIER Polizeiinspektion Daun Daun - Sonntag, 22. September 2019
Wittlich/Daun (ots)
Ereignis: Verkehrsunfall mit verletzten Radfahrer
Ort: Gillenfeld, Maare-Mosel-Radweg
Zeit: 21.09.2019, 13.16 h
Auf dem Maare-Mosel-Radweg kam es auf Höhe des Holzmaares zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Radfahrern. Die beiden Radfahrer im Alter von 50 und 54 Jahren fuhren nebeneinander in Richtung Wittlich. Dabei berührten sich die beiden Räder. Hierdurch verloren beide Radfahrer die Kontrolle stürzten mit dem Rad. Dabei verletzte sich die 50-jährige Radfahrerin. Sie wurde durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht.
Ereignis: Verkehrsunfall mit verletzten Kradfahrer
Ort: B 247, Wallenborn
Zeit: 21.09.2019, 16:45 h
Ein 25-jähriger Kradfahrer aus den Niederlande befährt die B257 aus Richtung Oberstadtfeld kommend in Richtung Wallenborn. In einer langgezogenen Rechtskurve kommt ihm ein Kraftfahrzeug auf seiner Fahrspur fahrend entgegen, so dass der Kradfahrer nach rechts ausweichen muss um eine Kollision zu verhindern. Aufgrund des Ausweichmanövers kommt der Kradfahrer nach rechts von der Fahrbahn ab und zu stürzt. Das andere Fahrzeug verlässt ohne anzuhalten die Unfallörtlichkeit. Von dem Verursacher ist lediglich bekannt, dass es sich um ein dunkles Fahrzeug ( Van) handelt. Der schwer verletzte Kradfahrer wird durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Lebensgefahr besteht jedoch nicht. Am Krad entstand erheblicher Sachschaden.
Ereignis: Verkehrsunfall mit verletzten Rollerfahrer unter Alkoholeinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis Ort: Wiesbaum, L 26
Zeit: 22.09.2019, 01.45 h
Ein 53-jähriger Roller-Fahrer aus Swisstal/NRW befuhr die L 26 aus Richtung Hillesheim kommend in Richtung NRW. Auf Höhe des Industriegebietes Wiesbaum geriet er ausgangs des dortigen Verkehrskreisels nach links von der Fahrbahn ab und stieß gegen ein auf dem Fahrbahnteiler stehendes Verkehrsschild. Hierdurch kam er zu Fall und verletzte sich leicht. Die Beamten stellten bei der Unfallaufnahme fest, dass der Fahrer alkoholisiert war. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Zudem wurde festgestellt, dass er nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis war. Sein Führerschein wurde bereits im Laufe des Jahres aufgrund eines anderen Verkehrsdeliktes sichergestellt. Am Roller und am Verkehrsschild entstand Sachschaden. Gegen den Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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