POL-PDWIL: Weiterhin Diebstähle aus Fahrzeugen - Die Polizei warnt erneut und bittet um Mithilfe!
Bitburg und Umgebung (ots)
Wie bereits in den vergangenen Wochen wurden in den letzten Tagen erneut von einer oder mehreren bisher unbekannten Personen zwischen 14:00 Uhr und 21:50 Uhr abgestellte Fahrzeuge in Bitburg und in den umliegenden Ortschaften angegangen. Bisher sind Taten in Bitburg, Bitburg-Stahl, Messerich sowie in Rittersdorf bekannt geworden. Es wurden überwiegend unverschlossenen PKW geöffnet und Wertgegenstände entwendet. Der Polizei ist bekannt, dass die Täter von verschlossenen Fahrzeugen in der Regel ablassen. Konkrete Erkenntnisse zu den Personen liegen bisher nicht vor.
Die Polizei Bitburg warnt die Bevölkerung aktuell vor einer Serie. Sie bittet sie, aufmerksam zu sein und verdächtige Wahrnehmungen zu melden. Darüber hinaus bittet sie vorhandene Überwachungskameras, die auf Hofeinfahrten oder Garagen gerichtet sind, zu überprüfen und bei Feststellung von verdächtigen Personen dies zu melden. Es ist durchaus möglich, dass die Täter auch in anderen als den anfangs genannten Ortschaften unterwegs waren.
Des Weiteren rät die Polizei allen Fahrzeuginhabern:
- Schließen Sie ihr Fahrzeug beim Verlassen immer ab. Überprüfen Sie, ob der Schließmechanismus tatsächlich das Fahrzeug verriegelt hat. Achten Sie, falls vorhanden, auf optische und akustische Signale. Funkblocker können das Funksignal Ihrer Fernbedienung stören und so das Verriegeln verhindern.
- Schließen Sie Fenster, Schiebedach oder Faltdach bei Cabrios.
- Lassen sie keine Wertgegenstände im Auto. Auch Ihr mobiles Navigationsgerät sowie die Halterung sollten Sie beim Verlassen des Wagens entfernen.
- Wählen Sie zum Abstellen ihres Fahrzeuges einen belebten, einsehbaren und beleuchteten Parkplatz.
- Seien Sie aufmerksam bei Personen, die ziellos über einen Parkplatz oder durch eine Straße gehen. Machen Sie wenn möglich ein Foto der Person und melden es der Polizei.
- Melden Sie jeden Diebstahl der Polizei. Nehmen Sie nach einem Aufbruch keine Veränderungen am oder im Fahrzeug vor.
Abschließend weist die Polizei darauf hin, dass Fahrzeuge gegen einen unbefugten Zugriff zu sichern, sprich zu verschließen, sind. Geschieht dies nicht, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Darüber hinaus kann das unterlassene Verschließen haftungsrechtliche Konsequenzen haben.
Rückfragen bitte an:
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