POL-PDTR: Die Wochenendlage der Polizeiinspektion Trier vom 08.03. - 11.03.2024
Trier (ots)
Knapp 180 polizeilich abzuarbeitende Einsätze über das vergangene Wochenende stellten, im Vergleich mit den vorangegangenen Wochen, ein leicht überdurchschnittliches Maß dar. Neben 48 Strafanzeigen wurden durch die Beamtinnen und Beamten der Polizeiinspektion Trier ebenso 33 Verkehrsunfälle bearbeitet, bei denen die Verursacher teilweise durch Flucht versuchten, sich weiteren Sanktionen zu entziehen. Zudem rückten die Einsatzkräfte zu weiteren 95 weiteren Einsätzen aus, die keine strafrechtliche Relevanz entfalteten.
Unfallflucht nach Zeugenhinweis geklärt
Ein versöhnliches Ende nahm die Bearbeitung eines Verkehrsunfalls, bei dem ein 7-jähriges Kind am 08. März in der Trierer Aulstraße leicht verletzt wurde. Nachdem die Polizeiinspektion Trier sich mit einer Pressemitteilung an mögliche Zeugen des Unfalls wandte, konnten durch zwei aufmerksame Trierer Bürger entscheidende Hinweise geliefert werden, so dass die Personalien des bis dato unbekannten Fahrzeugführers ermittelt unter den Unfallbeteiligten ausgetauscht werden konnten.
Am Samstagabend wurde der Polizeiinspektion Trier mitgeteilt, dass es im Bereich des neben der Inspektion befindlichen Hauptbahnhofes zu einer Auseinandersetzung mehrerer junger Frauen gekommen sei. Vor Ort konnte in Erfahrung gebracht werden, dass sich eine bis dato online ausgetragene Auseinandersetzung der beteiligten Damen bei einem zufälligen Aufeinandertreffen unmittelbar persönlich entlud, wobei zwei Personen leicht verletzt wurden. Ein entsprechendes Strafverfahren aufgrund eines Körperverletzungsdeliktes wurde folglich eingeleitet.
Im Rahmen der insbesondere auch am Wochenende im Stadtgebiet durchgeführten Verkehrskontrollmaßnahmen wurde die Fahrt einer Verkehrsteilnehmerin aufgrund ihrer auffälligen Fahrweise vorzeitig beendet. So wurde eine Streifenwagenbesatzung in der Nacht zum Montag auf einen PKW aufmerksam, welcher sich lediglich in Schrittgeschwindigkeit fortbewegte. Die Fahrzeugführerin konnte schließlich in der Ostallee angehalten und anschließend einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Bei den anschließend durchgeführten Kontrollmaßnahmen ergaben sich Anzeichen auf einen zeitnahen Alkoholkonsum. Bei einer Überprüfung der entsprechenden Fahrerlaubnis konnte zudem festgestellt werden, dass eine Fahrerlaubnissperre in Deutschland bestand, so dass sich die Fahrzeugführerin neben einer Trunkenheit im Straßenverkehr auch aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten muss.
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