POL-PPTR: Schnur über Waldweg gespannt - Verursacher melden sich
Korlingen (ots)
Mit einem Schrecken kam ein Mountainbike-Fahrer an Ostersonntag, 27. März, im Wald der Gemarkung Korlingen davon. In letzter Sekunde bemerkte er eine über den Waldweg gespannte Schnur und bremste rechtzeitig. Er informierte die Polizei, die in einem Presseaufruf Zeugen suchte. Gemeldet haben sich die Eltern der mutmaßlichen Verursacher. Drei Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren spannten die Schnur, um andere Jugendliche zu erschrecken und vergaßen, die Schnur wieder abzuspannen.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang eindringlich davor, Wege mit Gegenständen jedweder Art zu blockieren, da dies Menschen gefährden oder sogar verletzen kann. Im Übrigen kann dies eine Straftat gem. §315b StGB darstellen.
EXTRA:
§ 315b StGB Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er 1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, 2. Hindernisse bereitet oder 3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. (4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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