POL-PPTR: Polizeipräsidium stellt Sicherheitskonzept für Public-Viewing-Veranstaltungen am Trierer Viehmarkt während der Fußball-Europameisterschaft 2016 vor.
Trier (ots)
Während der 15. UEFA-Europameisterschaft 2016 in Frankreich, die am kommenden Freitag, 10. Juni 2016, beginnt, werden in der gesamten Region sogenannte Public-Viewing-Veranstaltungen stattfinden.
Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier wird die größte derartige Veranstaltung unter freiem Himmel auf dem Viehmarkt in Trier stattfinden. Um allen Fußballfans und Nichtfans eine unbeschwerte Europameisterschaft zu ermöglichen, wird die Polizei die Sicherheit mit einem Bündel von Einsatzmaßnahmen während der Public-Viewing-Veranstaltungen gewährleisten.
Zum Einsatz kommen sowohl uniformierte als auch zivile Polizeibeamtinnen und -beamte, um bereits im Vorfeld und während der Spiele Informationen zur allgemeinen Lage, zu eventuellen Gefahren und Störergruppen sowie zum Verkehrsgeschehen zu erheben und der Einsatzleitung mitzuteilen.
Mobile Eingreifkräfte werden, ähnlich wie bei Fußball- und Fastnachtseinsätzen, zur Sofortintervention an verschiedenen Plätzen bereitgehalten. Darüber hinaus sind besonders ausgebildete Beamtinnen und Beamte mit Body-Cams im Stadtgebiet Trier präsent.
Kernelement des Sicherheitskonzeptes wird eine Videoüberwachung im Außenbereich des Viehmarktes sowie des unmittelbaren Nahbereiches und nur während der Liveübertragung von Spielen der Deutschen Fußballnationalmannschaft sein, zu der die Veranstalter bis zu 6500 Besucher erwarten.
Das Videokonzept soll die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer objektiv erhöhen und deren Sicherheitsgefühl stärken.
Es ermöglicht der Polizei jederzeit einen aktuellen Überblick über die Situation an den für die Einsatzbewältigung bedeutsamen Örtlichkeiten. Gefahrenlagen und Störungen, die den Gesamtablauf beeinträchtigen, können frühzeitig erkannt und durch Steuerung der Einsatzkräfte gezielt beseitigt werden. Daneben kann die Videoüberwachung bei erkannten Straftaten zu Zwecken einer beweissicheren Strafverfolgung genutzt werden.
Unter Einbeziehung des Landesdatenschutzbeauftragten sieht das Konzept vor, vom Viehmarkt aus die angrenzenden Zuwegungen Viehmarkt-, Jüdemer-, Fahr- und Stresemannstraße mittels Videotechnik zu überwachen. An den Zugängen werden Besucher durch Hinweisschilder auf die Videoaufzeichnung hingewiesen.
Soweit die Aufzeichnungen nicht zur Verfolgung von Straftaten oder erheblichen Ordnungswidrigkeiten, zur Gefahrenabwehr und insbesondere zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten benötigt werden, erfolgt deren Löschung nach Ablauf von sieben Tagen.
Die beigefügte Übersicht skizziert den Wirkbereich der Videoaufzeichnung.
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