POL-PPTR: Rettungsgasse auch dann bilden, wenn noch kein Unfall passiert ist.
Trier (ots)
Die Polizeiautobahnstation Schweich hat am Montagmorgen, 23. Oktober, überprüft, ob die Autofahrer auf der A 64 die Regeln der Rettungsgasse einhalten.13 Verkehrsteilnehmer hielten sich nicht daran. Gegen sie wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet.
Allmorgendlicher Stau im Berufsverkehr auf der A 64 nach Luxemburg. Auf der Biewerbachtalbrücke hat sich ein schwerer Verkehrsunfall ereignet. Polizei und Rettungsdienst versuchen, sich einen Weg durch den Stau zur Unfallstelle zu bahnen. Die Rettungsgasse wird immer wieder von Fahrzeugen blockiert, weil sich einige Autofahrer nicht daran halten, Platz für Rettungsfahrzeuge zu schaffen. So vergehen wertvolle Minuten, bis sich die Rettungskräfte um die Unfallopfer kümmern können. Glücklicherweise ist der Unfall an diesem Morgen nur ein fiktives Ereignis. Der Stau nicht. Auch am Montagmorgen reihen sich die Autofahrer im Berufsverkehr nach Luxemburg vor der Fahrbahnverengung an der Biewerbachtalbrücke aneinander. Polizeibeamte stehen auf einer Brücke über der Autobahn und beobachten die Situation. Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, werden an der Kontrollstelle vor der Biewerbachtalbrücke herausgewinkt. 13 Fahrzeuglenker sind es an diesem Morgen. Beamte erklären ihnen, warum die Rettungsgasse so wichtig ist. Bereits bei stockendem Verkehr mit Schrittgeschwindigkeit und bei Staubildung ist eine Rettungsgasse zu bilden und freizuhalten. Also nicht erst dann, wenn ein Unfall passiert ist und sich Rettungsfahrzeuge nähern. Denn wenn Autos im Stau bereits dicht an dicht stehen, ist es meist nicht mehr möglich, genügend Platz für große Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Die 13 Autofahrer, die keine Rettungsgasse bildeten, erwartet ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg. Weitere Infos unter s.rlp.de/Cwt
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