POL-PPTR: Trierer Kriminalpolizei klärt Banküberfälle aus 2017
Trier/Oberkail/Boos/Essen (ots)
Am 01. Februar 2017 überfielen zunächst unbekannte Täter die Filiale der Kreissparkasse Bitburg-Prüm in Oberkail und nur drei Wochen später, am 21. Februar, eine Filiale der Kreissparkasse Mayen in Boos.
Dabei betraten jeweils zwei maskierte Täter die Bankfilialen und bedrohten die dortigen Mitarbeiter mit ihren Schusswaffen. Bei dem Überfall in Boos verletzten sie zudem eine weitere, zufällig anwesende Kundin der Sparkasse.
So konnten die Täter insgesamt einen sechsstelligen Betrag erbeuten und in beiden Fällen unerkannt fliehen. Frühzeitig gab es bereits Hinweise darauf, dass ein dritter Täter vor der Bank in einem Fluchtfahrzeug gewartet haben könnte.
Die damals intensiv geführten Fahndungsmaßnahmen, insbesondere eine groß angelegte Öffentlichkeitsfahndung mit einem weltweit neuartigen 3D-Phantombild eines der Täter, konnten zunächst nicht zu einer Aufklärung der Tat beitragen. Gleiches gilt für die Veröffentlichung der Fälle in der Sendung "Aktenzeichen XY... ungelöst", die am 6. September 2017 ausgestrahlt wurde.
Jetzt konnte die Kriminalpolizei Trier die beiden Banküberfälle aufklären. Drei Tatverdächtige sitzen derzeit in Haft. Gegen sie hat die Staatsanwaltschaft Trier inzwischen Anklage wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes und weiterer Straftaten zum Landgericht Trier erhoben.
Ein DNA-Abgleich einer Spur am Tatort in Oberkail führte im Nachhinein zur Identifizierung des ersten Tatverdächtigen. Durch weitere Ermittlungen im Umfeld der Person konnten schließlich die Identitäten der beiden weiteren vermeintlichen Tatbeteiligten geklärt werden. Die drei zwischen 27 und 31 Jahre alten Männer stammen aus dem Großraum Essen.
Im Rahmen von Ermittlungs- und Durchsuchungsmaßnahmen konnten bei den Tatverdächtigen belastende Gegenstände sichergestellt werden.
Die beiden Haupttäter wurden nur wenige Wochen nach den Überfällen aufgrund eines von ihnen begangenen versuchten Tötungsdelikts in Nordrhein-Westfalen inhaftiert und hier bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Diese Inhaftierung sowie die Veränderung ihres Aussehens nach den Taten, insbesondere der Barttracht, könnten Gründe dafür sein, dass die Veröffentlichung des Phantombildes und der Täterfotos nicht wesentlich zur Tatklärung beitragen konnten.
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