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POL-PPTR: Trierer Polizei gibt Tipps zum Weltfahrradtag

POL-PPTR: Trierer Polizei gibt Tipps zum Weltfahrradtag
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Trier (ots)

In Zeiten der "Corona-Pandemie" sieht man vermehrt aktive Leute im Freien und es macht den Familien Spaß, sich einzeln oder gemeinsam sportlich zu betätigen. Dies wird von den Experten zur Gesunderhaltung sogar empfohlen und tut jedem gut. Radfahren steht dabei hoch im Kurs.

Diese Entwicklung begrüßen wir - dennoch ist es uns wichtig aufzuklären und Sie zu sensibilisieren, damit Sie sicher ans Ziel kommen. Größere Veranstaltungen sind zurzeit nicht möglich, so dass wir auf diesem Weg versuchen, möglichst viele Radfahrer*innen zu erreichen.

Wir nehmen den Weltfahrradtag 2020 als Anlass, die städtischen Fahrradgeschäfte mit neustem Präventionsmaterial für Radfahrer auszustatten.

Ein sicherheitsbewusstes Verkehrsverhalten, Rücksichtnahme, Verständnis und Respekt von und gegenüber Radfahrern sind zur Zeit ganz besonders wichtig!

Unsere Experten für Verkehrssicherheit haben nachfolgend einige Hinweise und Tipps für Ihre nächste Radtour, damit sie sicher ans Ziel kommen:

   -	Tragen Sie immer einen Helm - auch wenn es keine gesetzliche 
Vorschrift für Radfahrer gibt!
   -	Liebe Erwachsene - seien Sie stets ein gutes Vorbild für Ihre 
Kinder, denn sie orientieren sich an Ihren Verhaltensweisen!
   -	Das Fahrrad sollte verkehrssicher sein - vor Antritt der Fahrt, 
Reifenluftdruck und Verkehrssicherheit überprüfen - auch die Bremsen 
müssen funktionstüchtig sein!
   -	Tragen Sie festes Schuhwerk, damit Sie während der Fahrt sicher 
in die Pedale treten.
   -	Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen und bis zum 
vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen den Gehweg benutzen. Auf 
Fußgänger muss besonders Rücksicht genommen werden. Diese haben auf 
dem Gehweg immer Vortritt und dürfen nicht gefährdet werden. Die 
Kinder dürfen auf dem Gehsteig deshalb nur langsam fahren.
   -	Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, 
müssen die Kinder und die begleitende Aufsichtsperson absteigen.
   -	Achten Sie besonders auf Fußgänger bei der Nutzung gemeinsamer 
Rad- und Fußwegen; hier gilt: gegenseitige Rücksichtnahme!
   -	Benutzung eines Mobiltelefons ist auch für Fahrradfahrer 
verboten - konzentrieren Sie sich auf den Verkehr und lassen Sie 
beide Hände am Lenkrad!
   -	Vom Tragen von Kopfhörern wird abgeraten, denn Sie sollten den 
Verkehr um sich herum immer mitverfolgen können und achtsam sein.
   -	Fahren Sie stets vorausschauend, seien Sie jederzeit bremsbereit
und beachten Sie den toten Winkel beim Abbiegen von Fahrzeugen.
   -	Sind gekennzeichnete Radwege vorhanden, müssen Radfahrer diese 
nutzen!
   -	Auch als Radfahrer sollten Sie in Ihrem Interesse und um andere 
zu schützen auf Alkohol verzichten, denn bereits bei geringen 
Promillewerten kann ihre Reaktionsfähigkeit nicht unerheblich 
beeinträchtigt sein. Hinweise:
	bereits ab 0,3 Promille Alkoholwert im Blut kann es 
strafrechtliche Folgen für Sie haben, wenn es dadurch zu einem Unfall
oder gefährlichen Situationen im Straßenverkehr kommt
	ab 1,6 Promille Alkoholwert im Blut macht man sich als 
Radfahrer strafbar
	zusätzlich wird ab 1,6 Promille eine 
medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet und Sie 
können Ihre Fahrerlaubnis verlieren

Bevor Sie sich ein elektrisch betriebenes Rad anschaffen, informieren Sie sich über die verschiedenen Fahrzeugarten und mögliche Führerscheinerfordernisse. Außerdem gibt die Polizei folgende ergänzende Tipps:

Sie sollten ihr Rad durch ein geeignetes Schloss gegen Diebstahl sichern. Den besten Diebstahl-Schutz bieten stabile Ketten-, Bügel- oder Faltschlösser. Das Schloss sollte groß genug sein, um das Rad an einem festen Gegenstand anzuschließen, zum Beispiel an einem Fahrradständer oder an einem Laternenpfahl. Nur das Vorder- und Hinterrad zu blockieren, reicht als Schutz vor Dieben nicht aus. Achten Sie beim Kauf auf Qualität: Wählen Sie ein zertifiziertes Schloss mit massivem Schließsystem aus hochwertigem Material. Eine weitere Möglichkeit ein gestohlenes Rad wieder zu finden, ist das Anbringen eines versteckten GPS-Tracking-Senders.

Fahrradpass: Der Fahrradpass hilft, gestohlene Räder zweifelsfrei zu identifizieren und den rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen. Darin können alle wichtigen Daten zum Fahrzeug und dem Besitzer eingetragen werden. Es gibt den Pass als Druckversion und als App zum Download. Hier der Link: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl/diebstahl-von-zweiraedern/fahrradpass-app/

Noch eine Bitte: um die Infektionsgefahr durch das Corona-Virus gering zu halten, beachten Sie auch auf dem Rad die geltenden Schutzbestimmungen.

Die Polizei Rheinland-Pfalz wünscht Ihnen eine gute und sichere Fahrt!

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Trier

Telefon: 0651-9779-0
E-Mail: pptrier.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.trier

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Quelle zur Veröffentlichung frei.

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