POL-PPTR: Vorsicht vor betrügerischen Gewinnversprechen - Kripo Trier ermittelte gegen drei mutmaßliche Betrüger
Trier/Idar-Oberstein/Bad Kreuznach (ots)
Am kommenden Mittwoch, 23. September, um 9 Uhr, beginnt vor dem Landgericht Bad Kreuznach eine Hauptverhandlung gegen drei mutmaßliche Betrüger. Sie sollen ihren Opfern mit vermeintlichen Lotteriegewinnversprechen über 270.000 Euro Schaden zugefügt haben. Die Kripo Trier war den 22-25-jährigen Angeklagten auf die Spur gekommen. Die Polizei rät zur Vorsicht bei angeblichen Lotteriegewinnen.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war die Anzeige einer 71-jährigen Frau aus dem Raum Idar-Oberstein. Ihr hatten die Männer einen Lotteriegewinn von mehreren hunderttausend Euro versprochen. Um den Gewinn ausgezahlt zu bekommen, wären zunächst Gebühren zu entrichten. Insgesamt zahlte die 71-Jährige über 53.000 Euro in bar, per Überweisung oder in Gutscheinen an die mutmaßlichen Betrüger. Einen Lotteriegewinn hat sie nie erhalten. Wie der 71-Jährigen erging es weiteren Geschädigten in der Region Trier, in der Pfalz und bundesweit. Die Tatverdächtigen nahmen jeweils mehrmals telefonisch Kontakt mit ihren Opfern auf, holten teilweise auch persönlich Geld bei ihnen ab und schafften durch diesen persönlichen Kontakt eine regelrechte Vertrauensbasis, die sie für ihre kriminellen Handlungen ausnutzten. Laut den gemeinsam von der Kripo Trier und der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach geführten Ermittlungen sollen die drei Männer 19 Einzeltaten begangen haben und dabei über 270.000 Euro Schaden verursacht haben.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor unlauteren Gewinnversprechen. Die Methode ist immer die gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel "Gebühren" zu bezahlen, kostenpflichtige Telefonnummern anzurufen, Gutscheincodes zu übermitteln oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird. Die Täter geben klare Zahlungsanweisungen: Sie schicken ihre Opfer beispielsweise zur Post, um die angeblichen Kosten - häufig eine Summe von mehreren hundert bis über tausend Euro - zu überweisen, zum Beispiel per Bargeldtransfer. Oder sie fordern ihre Opfer dazu auf, Prepaid-Karten für Online-Käufe bei großen Online-Versandhäusern zu erwerben. Diese Karten gibt es als Gutscheine an vielen Tankstellen sowie in Einzelhandelsgeschäften. Mit dem Gutschein erhält der Käufer eine individuelle Nummer (PIN). Diese Nummer ist quasi Bargeld, denn wer sie hat, kann damit im Internet einkaufen. Deshalb erfragen die Betrüger unter einem Vorwand die Gutschein-Nummer bei ihren Opfern, um damit im Internet auf Einkaufstour gehen zu können.
Tipps der Polizei: Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben! Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...). Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches. Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten. Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück. Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung. Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater. Beim Verkauf von Online-Gutscheinkarten sollten Verkäufer ihre Kunden auf diese Betrugsmasche hinweisen. Erstatten Sie im Zweifel eine Anzeige bei der Polizei.
Link zur Pressemitteilung des Landgerichts Bad Kreuznach: https://lgkh.justiz.rlp.de/de/presse-aktuelles/detail/news/News/detail/hauptverhandlungen-vor-den-strafkammern-des-landgerichts-bad-kreuznach-in-der-39-kalenderwoche-202/
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