POL-PPTR: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Trier und des Polizeipräsidiums Trier: Einbrüche während Beerdigungen - Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Trier klären Serie
Trier/Region (ots)
Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen zwei Männer im Alter von 23 und 27 Jahren wegen einer Serie von Wohnungseinbruchsdiebstählen Anklage zum Landgericht Trier erhoben. Vorausgegangen waren umfangreiche, unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Trier geführte Ermittlungen des Fachkommissariats Bandenkriminalität der Kriminaldirektion Trier.
Den aus dem nördlichen Saarland stammenden Angeschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum von April 2019 bis März 2020 insgesamt 29 Wohnungseinbruchsdiebstähle bzw. versuchte Wohnungseinbruchsdiebstähle und vier weitere Einbruchsdiebstähle aus leerstehenden Häusern, schwerpunktmäßig in Rheinland-Pfalz (Bereich Hochwald) aber auch im Saarland, begangen zu haben. Dabei wurden neben diversen Wertgegenständen unter anderem auch Waffen entwendet.
Die Angeschuldigten sollen in mehreren Fällen die Abwesenheit der Hausbewohner während der Beerdigung naher Verwandter gezielt zur Tatbegehung ausgenutzt haben. Die hierzu erforderlichen Informationen sollen sie sich unter anderem aus in Medien veröffentlichten Todesanzeigen verschafft haben. In weiteren Fällen drangen sie in die vermeintlich leerstehenden Wohnhäuser kürzlich Verstorbener ein, was in der Bevölkerung zu einer großen Beunruhigung führte.
Im Rahmen der intensiv geführten Ermittlungen konnten bei einem der beiden Angeschuldigten zudem über 10 kg Sprengstoff sichergestellt werden. Gegen ihn ist daher auch Anklage wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz erhoben worden.
Teile des Diebesgutes konnten im Rahmen von Hausdurchsuchungen sowie in eigens angelegten Depots in Wohnortnähe der Tatverdächtigen aufgefunden und an die Geschädigten zurückgegeben werden.
Die beiden Angeschuldigten befinden sich seit ihrer Festnahme am 17. Juni 2020 in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Trier muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung steht noch nicht fest.
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