POL-PPTR: Mit zu breiter Ladung unterwegs - Sonder- und Großraumtransporte gestoppt
Trier (ots)
In jüngster Vergangenheit führten Beamte der Schwerlastkontrollgruppe der PD Wittlich vermehrt Kontrollen von Sonder- und Großraumtransporten in ihrem Dienstbezirk durch. Dabei mussten mehrere dieser kontrollierten Transporte ihre Weiterfahrt vorerst unterbrechen.
Bereits am vergangenen Donnerstag stoppten die Beamten auf dem Parkplatz Salmrohr an der BAB A-1 bei Salmtal einen Sonder- und Großraum Transport eines litauischen Unternehmens, welcher mit überbreiten Stahlplatten beladen war. Diese hatte er in den Niederlanden geladen und war auf dem Weg zu seinem Zielort nach Italien. Für die über 3m breiten Stahlplatten führte der Fahrer zwar eine Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung mit sich, jedoch hätte der Transport wegen einer vorgeschriebenen Fahrtstrecke die BAB A-1 in diesem Bereich nicht befahren dürfen. Zudem war das österreichische Kennzeichen des Sattelanhängers nicht in der Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung aufgelistet, so dass diese dadurch für den kontrollierten Sonder- und Großraumtransport nicht gültig war. Die Weiterfahrt wurde hier untersagt und der Transport konnte erst am Montag seine Fahrt nach Vorlage einer entsprechend gültigen Erlaubnis und Ausnahmengenehmigung fortsetzen.
Am Mittwoch stoppten die Beamten dann auf der BAB A-64 zeitgleich zwei Sonder- und Großraumtransporte eines deutschen Unternehmens auf dem Weg von Ernzen ins Saarland. Der eine Transport hatte einen zerlegten Schrott-Bagger geladen und der andere einen zerlegten Schrott-Radlader. Beide sollten der Verwertung zugeführt werden. Zunächst wurden bei beiden Transporten abfallrechtliche Verstöße und bei einer Zugmaschine zudem noch technische Mängel festgestellt. Gravierender jedoch war in beiden Fällen, dass die Ladung breiter war als diese hätte sein dürfen. Denn beide Ladungen waren deutlich breiter als es in der jeweilig mitgeführten Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung erlaubt war. In beiden Fällen wurde die Weiterfahrt bis zur Vorlage einer gültigen Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung untersagt. Die technischen Mängel an der Zugmaschine wurden vor Ort durch die firmeneigene Werkstatt behoben.
Die Fahrer erwartet ein niedriges Bußgeld und die jeweiligen Unternehmen ein Verfahren, wonach der gesamte Frachterlös für die Transporte eingezogen werden kann.
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