POL-PPTR: Demonstration von Landwirten in Schweich
Schweich (ots)
Am morgigen Samstag, dem 30. Dezember, findet ab 17 Uhr eine Demonstration von Landwirten in Schweich statt. Die Verantwortlichen rechnen derzeit mit mehreren Hundert Teilnehmenden und Fahrzeugen. Geplant ist unter anderem eine Kundgebung auf dem Parkplatz der Verbandsgemeindeverwaltung.
Die Polizei wird in Zusammenarbeit mit der Versammlungsbehörde der Kreisverwaltung Trier-Saarburg und der Verbandsgemeinde Schweich im Einsatz sein um zu gewährleisten, dass die Teilnehmenden ihr Grundrecht auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit in Anspruch nehmen können. Gemeinsam mit der verantwortlichen Versammlungsbehörde wird die Polizei dieses Grundrecht schützen und die Auswirkungen auf Unbeteiligte auf das unvermeidbare Maß reduzieren. Es ist jedoch zu erwarten, dass während der Versammlung und auch im Vorfeld durch den Anreiseverkehr, erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen in und um Schweich unvermeidbar sein werden und der Innerstädtische Verkehr teilweise zum Erliegen kommen wird. Insbesondere im Bereich der Brückenstraße, Richtstraße, Bernhard-Becker-Straße und Stefan-Andres-Straße ist mit Sperrungen vor und während der Demonstration zu rechnen.
Die Polizei wird vor Ort sein, um den Verkehr um- und abzuleiten und die Einschränkungen möglichst gering zu halten. Die Wege im Bereich der Rettungs- und Feuerwache Schweich sind für die Einsatzkräfte zu jeder Zeit freizuhalten. Da es sich bei den Teilnehmenden überwiegend um landwirtschaftliche Zugmaschinen handeln wird, bittet die Polizei alle Verkehrsteilnehmer im Großraum Schweich um Vorsicht, Rücksicht und besonnene Fahrweise. Unbeteiligte werden gebeten, den Stadtbereich möglichst zu meiden. Menschen, die ihre Einkäufe in Schweich besorgen, bittet die Polizei, diese möglichst rechtzeitig zu erledigen, den innerstädtischen Bereich zügig zu verlassen und ab 16 Uhr möglichst zu meiden. Anwohnern und Anliegern wird in besonders dringenden Fällen das Ein- und Ausfahren während der Demonstration ermöglicht. Planbare Aus- oder Einfahrten zu ihren Wohn- oder Geschäftsanwesen bittet die Polizei, ebenfalls vor 16 Uhr vorzunehmen.
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