POL-PPTR: Schockanruf bei älteren Dame führt zur erneuten Geldübergabe
Hermeskeil, Züsch (ots)
Am Mittwoch, den 14. August, gegen 12:30 Uhr, übergab eine ältere Frau in Züsch nach einem Schockanruf einen niedrigen fünfstelligen Betrag an einen bislang unbekannten Täter.
Vorangegangen war ein sogenannter Schockanruf, bei dem sich zunächst eine junge Frau als Tochter der Geschädigten ausgab. Ein unbekannter Mann übernahm direkt die Gesprächsführung. Dieser gab vor, dass die Tochter des späteren Opfers einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe. Um die Verhaftung der Tochter zu vermeiden, müsse eine hohe Kaution hinterlegt werden.
Von diesen schlimmen Nachrichten schockiert und überwältigt ging die Geschädigte auf den Betrugsversuch ein.
Am Mittag übergab die Frau gegen 12:30 Uhr einem vermeintlichen Polizisten die geforderte Kaution. Unbekannte Täter haben sich anschließend mit einem möglicherweise dunklen Fahrzeug von der Örtlichkeit entfernt.
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Die Kriminalpolizei Trier fragt:
Wer hat im Tatzeitraum, Mittwoch, 15.August 2024 zwischen 12:00 Uhr und 13:00 Uhr in der Ortslage Züsch, insbesondere im Bereich der Straßen In den Klepperstückern, Feldstraße, Oberer und Unterer Atzelgarten, Hermeskeiler Straße und Bergstraße sowie am evangelischen Friedhof verdächtige Fahrzeuge, insbesondere mit auswärtigen Kennzeichen, verdächtige Personen oder andere verdächtige Wahrnehmungen gemacht? Relevant könnten auch verdächtige Wahrnehmungen zu den Zufahrten zur Ortslage Züsch, insbesondere über Hermeskeil oder Nonnweiler/Otzenhausen sein.
Zeugen werden gebeten Hinweise unter der Telefonnummer 0651/9779-2290 an die Kriminalpolizei Trier mitzuteilen.
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In diesem Zusammenhang warnt die Polizei wiederholt vor solchen Schockanrufen: - Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis. - Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen, legen Sie einfach auf. - Kontaktieren Sie unmittelbar die von den Tätern benannten Kinder/Angehörigen - Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen. - Ist die Geschichte wirklich plausibel? In Deutschland muss z. B. für lebensnotwendige medizinische Behandlungen oder zur Freilassung aus polizeilichem Gewahrsam niemals Geld vorgestreckt werden. - Bei Zweifeln informieren Sie umgehend die Polizei. Wählen sie selbst den Notruf und nutzen Sie keine Rückruffunktion ihres Telefons. - Erzählen Sie insbesondere lebensälteren Angehörigen und Bekannten von der Betrugsmasche.
Weitergehende Informationen zu diesen Betrugsmaschen finden Sie online unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/
Rückfragen bitte an:
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Telefon: 0651-9779-0
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