POL-PPTR: Untersagungen der Weiterfahrt durch technische Mängel, Überlänge und Überladung
Olzheim / Sellerisch (ots)
Bei Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs durch Beamte der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier wurden am gestrigen Nachmittag von einem niederländischen Gliederzug und einem belgischem Langholtransport jeweils die Weiterfahrt untersagt. Zunächst kontrollierten die Beamten auf der B-51 bei Olzheim einen niederländischen Abfalltransport, beladen mit Alu-Schrott in Absetzmulden auf dem Weg von Bous nach Dormagen. Dabei wurde festgestellt, dass der Gliederzug (6 Achsen) die zulässige Gesamtlänge von 18,75m überschritten hat. Die Beamten stellten bei dem Zug eine Gesamtlänge von 19,27m fest. Im weiteren Verlauf der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die Zuggabel vom Anhänger verbogen war, dass mehrere schützende Manschetten der Stoßdämpfer und ein seitlicher Unterfahrschutz am Anhänger verbogen und deformiert waren. Insbesondere aufgrund er festgestellten technischen Mängel, die teilweise als gefährlicher Mangel einzustufen sind, und aufgrund der Überlänge des Zuges wurde die Weiterfahrt vor Ort untersagt. Der Anhänger wurde später mit einem Tieflader abtransportiert und die geladenen Absetzmulden einzeln zum Zielort in Dormagen transportiert. Gegen Fahrer und Unternehmen wurde jeweils ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Im weiteren Verlauf der Kontrollen stoppten die Beamten einen mit Fichtenstämmen beladenen Langholztraport auf dem Weg in ein Sägewerk in Belgien. Aufgrund mehrerer Aspekte erhärtete sich der Verdacht, dass der Holztransport wahrscheinlich überladen sein dürfte. Bei einer Verwiegung mittels einer polizeieigenen Radlastwaage wurde ein Gesamtgewicht von über 51 Tonnen festgestellt. Da vor Ort auch keine dringend notwendige Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis für den Transport vorgelegt werden konnte, musste der Fahrer seine Ladung an geeigneter Örtlichkeit abladen und musste leer seine Fahrt fortsetzen. Das Holz soll im Laufe des nächsten Tages mit entsprechendem Fahrzeug und vorliegender Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis abtransportiert werden. Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und gegen das Unternehmen ein Verfahren, wonach der Frachterlös eingezogen werden kann.
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