POL-PPTR: Halloween: Was ist erlaubt und was nicht?
Trier (ots)
Halloween, der Trend aus den USA, ist auch längst bei uns angekommen. In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November wird Halloween gefeiert.
Kinder verkleiden sich, meist extra gruselig, als Vampire, Clowns oder Gespenster und ziehen von Haus zu Haus. "Süßes, sonst gibt´s Saures!" ist einer der bekanntesten Sprüche, sobald die Haustüren geöffnet werden. Wer ihnen keine Süßigkeiten geben will, bekommt einen Streich gespielt.
Halloween soll ein Spaß sein, für Groß und Klein. Hierbei sollte man jedoch aufpassen, denn wenn der Streich nicht mehr harmlos ist, könnten strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Das bloße Erschrecken von Menschen ist nicht zwingend strafbar. Sollte sich jedoch jemand beim panischen Flüchten verletzten, kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Auch das scherzhafte Beschmieren von Hauswänden oder anderen Gegenständen ist rechtlich gesehen eine Sachbeschädigung und zieht eine Strafanzeige nach sich.
Vorsicht gilt, wie immer bei berauschenden Mitteln, wie bei Alkohol oder Cannabis! Bei Konsum bleiben Fahrzeuge aller Art, das Fahrrad oder der E-Scooter, besser stehen.
Das Mitführen von Waffen und das Drohen mit Waffen ist kein Spaß, stellt eine Straftat dar und erfordert polizeiliches Einschreiten. Wir empfehlen daher auch, keine täuschend echt aussehenden Waffen (Anscheinswaffen) mitzuführen, da dies zu folgenschweren Konsequenzen führen kann.
Die Polizei rät:
- Wählt die 110, solltet ihr euch bedroht oder gefährdet fühlen.
- Nicht jeder begeistert sich für Halloween: Rechnet also damit, dass nicht jeder sich über ein Klingeln an der Haustür freut.
- Ein Nein ist ein Nein, auch wenn ihr nur Spaß machen wollt und die Dinge lustig findet.
- Sucht euch Häuser aus, deren Bewohner ihr kennt oder, die euch gerne empfangen.
- Versucht für Verkehrsteilnehmer gut sichtbar zu sein und nehmt zusätzlich eine Taschenlampe oder ein Handy mit.
- Haltet euch in gut sichtbaren Bereichen auf und meidet dunkle Ecken.
- Lasst eure Kinder nicht ohne Begleitung umherziehen.
- Respektiert die Ruhezeiten.
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