POL-PPTR: Polizeipräsidium Trier informiert: Sicher und verantwortungsbewusst ins neue Jahr starten
Trier (ots)
Der Jahreswechsel ist für viele ein Grund zum ausgelassenen Feiern - doch ein unachtsamer Umgang mit Feuerwerkskörpern birgt erhebliche Gefahren. Das Polizeipräsidium Trier appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsbewusst zu handeln, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.
Privates Feuerwerk darf ohne Genehmigung nur in der Neujahrsnacht gezündet werden. Aus Sicherheitsgründen gilt auf dem Trierer Hauptmarkt auch zum Jahreswechsel 2024/25 ein absolutes Böllerverbot. Darüber hinaus ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden strikt untersagt.
Tipps für den richtigen Umgang mit Feuerwerk
Feuerwerksartikel sollten ausschließlich aus dem regulären Handel bezogen werden. Es empfiehlt sich beim Kauf von Pyrotechnik stets auf das CE-Kennzeichen mit der vierstelligen Kennnummer der Prüfstelle (z.B.CE0589) sowie die Registriernummer (z.B. 0589-F2-4567) zu achten. Für Privatpersonen sind in der Regel nur die Kategorien F1 und F2 zulässig. Nicht zugelassene, also nicht sicherheitsgeprüfte und entsprechend gekennzeichnete, Feuerwerkskörper aus dem Ausland sind in Deutschland verboten. Der Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen solcher Feuerwerkskörper sind strafbar. Die Nutzung von selbstgebautem oder nicht zugelassenem Feuerwerk kann zu schweren Verletzungen führen - von Schäden am Gehör, Verlust von Gliedmaßen, Verbrennungen bis hin zum Tod.
Der Gebrauch von Feuerwerkskörpern sollte grundsätzlich nur im Freien und mit ausreichendem Abstand zu Personen, Tieren, Gebäuden und Fahrzeugen erfolgen. Zudem ist sicherzustellen, dass keine Hindernisse in der Flugbahn liegen. Nutzen Sie als "Abschussrampe" lieber Getränkekisten statt einzelner Flaschen und zünden Sie Raketen niemals aus der Hand. Besonders unter beträchtlichem Alkoholeinfluss ist das Zünden von Feuerwerk riskant und sollte unbedingt unterlassen werden. Eltern sollten ihre Kinder gründlich über die mit Pyrotechnik einhergehenden Gefahren aufklären und sie nie unbeaufsichtigt mit Feuerwerkskörpern oder deren Überresten hantieren lassen.
Nach Silvester ist besondere Vorsicht beim Umgang mit Blindgängern geboten. Diese dürfen niemals erneut gezündet werden. Für nicht explodiertes und CE-gekennzeichnetes Feuerwerk wird die Entsorgung über einen Recycling- oder Wertstoffhof mit Behandlung für gefährlichen Abfall empfohlen. Feuerwerksreste sollten grundsätzlich erst weggeräumt werden, wenn sie richtig abgekühlt sind. Diese können über den regulären Hausmüll entsorgt werden. Und bitte - machen Sie die Überreste Ihrer Böller selbst weg und reinigen Sie die Straßen.
Das Polizeipräsidium Trier wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren und unfallfreien Start ins neue Jahr und ruft dazu auf, die Feierlichkeiten rücksichtsvoll und verantwortungsvoll zu gestalten.
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