POL-PPTR: Sicher durch die Fastnachtstage
Trier / Region (ots)
Auch in diesem Jahr werden wieder tausende von Jecken an den närrischen Tagen die Straßen der Region bevölkern. Die Polizei hat mit den kommunalen Verantwortlichen und den Veranstaltern zahlreicher Fastnachtsveranstaltungen ein ganzes Bündel von Maßnahmen abgesprochen, damit die Feiern unbeschwert, bunt und fröhlich ablaufen können.
Der Einsatzschwerpunkt wird in diesem Jahr wieder auf der Karnevalshochburg Trier liegen. Hier werden am Weiberdonnerstag und Rosenmontag mehrere zehntausend Narren erwartet. Die Polizei wird an diesen Fastnachtstagen mit einem bewährten und umfassenden Einsatzkonzept für die Sicherheit der Feiernden im Einsatz sein. Ein Aspekt ist der verstärkte Einsatz von uniformierten und zivilen Polizeibeamtinnen und -beamten, um Gefahren und negative Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und diesen offensiv und präventiv zu begegnen. Dabei legt die Polizei auch einen Schwerpunkt auf den Jugendschutz und entsprechende Kontrollen.
Am Rosenmontag wird ein zeitlich und örtlich begrenztes Verbot für bestimmte schwere Fahrzeuge entlang der Zugstrecke erlassen. Dieser Bereich soll zwischen 11 und 18 Uhr für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gesperrt werden. Polizeibeamte werden die Einhaltung dieser Verbote überwachen und entlang der Zugstrecke für Sicherheit sorgen.
Zudem kommen am Rosenmontag zusätzliche Überfahrschutzmaßnahmen zur Sicherung der Umzugsstrecke, insbesondere am Hauptmarkt, zum Einsatz. Auch in diesem Jahr wird an Weiberdonnerstag auf dem Hauptmarkt im Zeitraum von 10 bis 17 Uhr wieder ein Glasverbot bestehen. Darüber hinaus gilt aufgrund der Änderungen des Waffengesetztes bei öffentlichen Veranstaltungen das Mitführverbot für Messer jeder Art. Neben den Veranstaltungen in der Stadt Trier werden auch andernorts im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier kleinere und größere Fastnachtsfeten und -umzüge starten, bei denen teilweise mehrere tausend Besucher erwartet werden. Auch hier hat die Polizei Einsatzkonzepte erarbeitet und wird Präsenz zeigen. Darüber hinaus werden über die gesamten Fastnachtstage zu den Schwerpunktzeiten ausreichend Kräfte für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei den Dienststellen des Polizeipräsidiums im Dienst sein.
Neben der polizeilichen Begleitung der Fastnachtsfeierlichkeiten wird die Polizei auch einen Schwerpunkt auf die Sicherheit im Straßenverkehr nach den Feierlichkeiten legen und verstärkt Verkehrskontrollen durchführen.
Zum Abschluss gibt die Polizei noch folgende Tipps zum sicheren Feiern:
Wer mit dem Gedanken spielt, sich beispielsweise als Polizist*in zu verkleiden, sollte bei der Wahl des Kostüms bedenken, dass dieses keinesfalls den Eindruck erwecken darf, es handle sich um eine echte Uniform, damit es gerade in stressigen oder unübersichtlichen Situationen nicht zu einer ungewollten Verwechslung kommt. Das Anbringen von echten Dienstwappen oder Hoheitsabzeichen am Kostrüm ist rechtlich nicht zulässig. Wer sich damit schmückt, muss mit einer Strafanzeige wegen Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen rechnen.
Auch das Tragen entsprechender Accessoires sollte wohl bedacht werden. Die Qualität von Spielzeugwaffen ist mittlerweile so gut, dass sie auf den ersten Blick oder aus kurzer Distanz nicht von echten Waffen zu unterscheiden sind. Wenn dieser Gegenstand einer echten Waffe täuschend ähnlichsieht, darf er in der Öffentlichkeit erst gar nicht geführt werden und es liegt ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Im Zweifelsfall sollte man ein Modell wählen, bei dem klar erkennbar ist, dass es sich um eine Spielzeugwaffe handelt, die dann auch zu Brauchtumsveranstaltungen wie der Fastnacht verwendet werden darf. Dies gilt nicht nur für Schusswaffen, sondern auch für täuschend echt wirkende Messer und andere Waffen.
Schön kostümiert und in der Menge feiernd, sollte auch der Schutz der eigenen Wertsachen nicht zu kurz kommen. Größere Menschenansammlungen und ausgelassene Stimmung bieten Taschendieben stets willkommene Gelegenheiten, ihren Opfern die in offenstehenden Taschen und Jacken befindlichen Wertsachen zu entledigen.
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