POL-PDMZ: Ehrlichkeit im Wert von 200EUR
Mainz-Altstadt (ots)
Am Freitag, den 07.02.2025, gegen 19 Uhr, findet eine ehrliche Finderin die Geldbörse eines 56-jährigen Mannes aus Kroatien am Theaterparkhaus in der Mainzer Innenstad. In der Geldbörse befinden sich neben diverser Dokumente und Debitkarten auch 1200EUR Bargeld. Die 38-jährige Wormserin begibt sich mit dem Geldbeutel zur nahegelegenen Polizeiinspektion Mainz 1, um den wertvollen Fund abzugeben. Nachdem die Formalitäten erledigt sind, verlässt die Finderin die Dienststelle wieder.
Nur wenige Minuten später erscheint der Verlierer auf der Dienststelle, um nach seinem Geldbeutel zu fragen. Er habe diesen vermutlich bereits am Vorabend in der Innenstadt verloren. Als er durch den aufnehmenden Beamten den Geldbeutel samt dem Geld überreicht bekommt, kann er sein Glück kaum fassen und gibt an, sich unbedingt bei der Finderin bedanken zu wollen. Diese kann telefonisch erreicht werden und begibt sich wieder auf den Weg zurück zur Dienststelle.
Der Verlierer fragt in der Zwischenzeit, was ein angemessener Finderlohn sei. Ihm wird der übliche Satz von 5% genannt, was dieser als viel zu wenig abtut. Als die Finderin wieder auf der Wache erscheint, drückt ihr der Verlier 200EUR in die Hand, welche diese zunächst nicht annehmen möchte. Der Verlierer besteht jedoch darauf, da ohne sie die gesamten Einnahmen seines Messestandes verloren gewesen wären. Außerdem überreicht er ihr eine Visitenkarte mit der Bitte ihn zu kontaktieren, sollte sie Mal in Kroatien Urlaub machen.
Die ehrliche Finderin nimmt beides fröhlich entgegen und wertet es als leicht verspätetes Geburtstagsgeschenk.
Das Sprichwort sagt: "Ehrlich währt am längsten.", was dieser Sachverhalt gut zeigt.
Anmerkungen:
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hätten der Finderin 5% der ersten 500EUR und 3% des Wertes darüber, also 46EUR, als Finderlohn zugestanden. Außerdem winkt dem ehrlichen Finder der Erlös des Fundgegenstandes bzw. der Gegenstand selbst, sollte dieser nicht innerhalb von sechs Monaten beim Fundbüro abgeholt werden. Dem unehrlichen Finder hingegen droht eine Anzeige wegen Fundunterschlagung.
Letztendlich rät die Polizei nur das nötigste an Wertgegenständen mit sich zu führen. An den herannahenden närrischen Tagen gehen üblicherweise viele verlorene Gegenstände bei der Polizei ein. Leider ist nicht jeder Finder so ehrlich wie im oben genannten Beitrag.
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