POL-VDMZ: Verkehrslage im Zusammenhang mit dem Schneefall
Trunkenheitsfahrt
Heidesheim (ots)
Am Sonntag, 10.12.2017, in der Zeit von 12:30 Uhr bis 14:40 Uhr, kam es im Dienstgebiet der Polizeiautobahnstation Heidesheim zu erheblichem Schneefall. In diesem Zusammenhang kam es im genannten Zeitraum zu neun Verkehrsunfällen und mehreren Gefahrenstellen, bei denen Fahrzeuge aufgrund der Kälte eine Panne erlitten und in einem Fall auch auf der Autobahn auf dem linken Fahrstreifen liegen geblieben ist. Bei den Verkehrsunfällen entstand erheblicher Sachschaden, Personen wurden dabei nicht verletzt. Zumeist verloren die Fahrzeugführer aufgrund der Glätte und nicht angepasster Geschwindigkeit die Kontrolle über ihr Fahrzeug und landeten in der Leitplanke oder im Graben neben der Fahrbahn. Im Bereich der Anschlussstelle Bingen-Ost auf der BAB 60 wurden insgesamt vier Verkehrsunfälle registriert. Die Autobahnpolizei wurde aufgrund der hohen Einsatzlage von umliegenden Polizeiinspektionen unterstützt.
Am Nachmittag, gegen 16:15 Uhr, gerät ein 36-jähriger Nieder-Olmer auf der BAB 63, in Fahrtrichtung Mainz von der Fahrbahn ab. Der Mann wollte an der Anschlussstelle Klein-Winternheim die BAB verlassen. Nicht nur aufgrund der Witterungsverhältnisse gerät der gebürtige Pole in der Rechtskurve nach links von der Fahrbahn ab und fährt geradeaus in den Grünstreifen. Hierbei beschädigt er das Ausfahrtschild und einen Leitpfosten. Das Fahrzeug erleidet durch die ausgelösten Airbags und die beschädigte Front einen wirtschaftlichen Totalschaden. Bei der näheren Begutachtung des Fahrzeugs fällt auf, dass an dem Fahrzeug noch die Sommerreifen und hinten rechts ein Notrad montiert sind. Da beim Fahrer Alkoholgeruch wahrgenommen werden kann, wird ein freiwilliger Atem-Alkoholtest durchgeführt. Dieser ergibt 1,92 Promille. Als der Führerschein beschlagnahmt werden soll, gibt er an, dass er diesen zu Hause vergessen habe. Eine Überprüfung ergibt jedoch, dass er den Führerschein vor etwa vier Monaten vom Gericht entzogen bekommen hat und somit nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Weiterhin ist das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß versichert, weshalb die Kennzeichen zur Entstempelung ausgeschrieben sind. Das Fahrzeug wird abgeschleppt und von der Polizei sichergestellt. Der Fahrer wird zur Dienststelle sistiert, wo ihm eine Blutprobe entnommen wird. Gegen den Unfallverursacher werden Anzeigen wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Verursachen eines Unfalls bei Schnee mit Sommerreifen gefertigt.
Rückfragen bitte an:
Verkehrsdirektion Mainz
Telefon: 06732-912-0
www.polizei.rlp.de/vd.mainz
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Verkehrsdirektion Mainz, übermittelt durch news aktuell