POL-VDMZ: Seitenstreifen auf A63 befahren - Bußgelder und 17 Punkte in Flensburg
Ingelheim am Rhein (ots)
Am Donnerstag, den 05.09.2024, in der Zeit zwischen 17:30 Uhr und 18:05 Uhr kam es auf der A63, Fahrtrichtung Kaiserslautern, zwischen dem Autobahnkreuz Mainz-Süd und der Anschlussstelle Klein-Winternheim zu Verkehrsbehinderungen. Aufgrund eines geplatzten Reifens blieb ein Fahrzeug auf dem Seitenstreifen liegen, sodass dieser für den Verkehr gesperrt werden musste. Im Rahmen der Absicherung des liegengebliebenen Fahrzeugs befuhren trotz der deutlichen Beschilderung und einem Streifenwagen mit aktivierten Signaleinrichtungen Fahrzeuge den Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen.
Dies stellt gemäß Bußgeldkatalog eine Ordnungswidrigkeit dar und wird in der Regel mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. Im genannten Zeitraum konnten 17 Fahrzeuge festgestellt und kontrolliert werden. Insgesamt führte dies zu 1275 Euro Bußgeld und 17 Punkten in Flensburg. Die betroffenen Fahrzeugführer/-innen werden entsprechende Bußgeldbescheide von der zuständigen Zentralen Bußgeldstelle in Speyer erhalten.
Die Seitenstreifen auf der A63 werden zwischen dem Autobahnkreuz Mainz-Süd und der Anschlussstelle Nieder-Olm sowie der entgegengesetzten Fahrtrichtung mittels Temporärer Seitenstreifenfreigabe (TSF) gesteuert. Entsprechend des aktuellen Verkehrsaufkommens werden die Seitenstreifen für den Verkehr freigegeben und fungieren daraufhin als dritter Fahrstreifen. Diese Freigabe kann jederzeit geändert werden, was durch entsprechende Beschilderung deutlich erkennbar ist. Insbesondere bei Unfällen, liegengebliebenen Fahrzeugen oder Personen auf der Fahrbahn ist dies mehrfach täglich möglich.
Um etwaige Gefahrensituationen sowie Sach- oder Personenschäden zu vermeiden, erfolgt die Bitte an alle Verkehrsteilnehmer, die Beschilderung zu beachten und in den Fällen eines nicht freigegebenen Seitenstreifens nur die beiden regulären Fahrstreifen zu benutzen.
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