POL-VDMZ: Auf dem Weg zur Hochzeit erst gerast und dann gelogen.
Gau-Bickelheim (ots)
Diese Hochzeitsanfahrt werden die zwei Mercedes Fahrer so schnell nicht vergessen. Am Sonntagvormittag stellte eine zivile Streife der Autobahnpolizei Gau-Bickelheim zunächst den 20-jährigen Fahrer, aus der Stadt Völklingen, auf der A63 bei Bischheim fest. Hierbei viel schon auf, dass er seine Geschwindigkeit um 42 km/h überschritt.
In Höhe der Weinheimer Talbrücke gesellte sich ein zweiter Mercedes-Fahrer, ein 25-jähriger Fahrer, aus der Stadt Neuss, hinzu. Dies fiel der Zivilstreife auf, da der 25-jährige die Zivilstreife rechtsseitig überholte. Des Weiteren fuhren beide Fahrzeuge ca. 185 km/h, bei erlaubten 130 km/h. Hierbei fuhr der 20-jährige zusätzlich noch dem 25-jährigen so dicht auf, sodass der Mindestabstand deutlich unterschritten war.
Um der Fahrweise ein Ende zu bereiten, entschloss die Zivilstreife die beiden Fahrzeugführer zu kontrollieren. Hierbei stellte sich heraus, dass beide auf dem Weg zu einer Hochzeit nach Bayern waren.
Bei dem 20-jährigen konnte hierbei auf dem Schoß ein Smartphone mit eingeschalteter Blitzerwarnapp festgestellt werden. Ihm drohen nun mehrere Bußgelder, sowie ein Fahrverbot, wegen Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen, sowie der illegalen Nutzung einer Blitzerwarnapp.
Der 25-jährige gab zunächst gegenüber der Polizei falsche Personalien an, um einem Bekannten die Schuld in die Schuhe zu schieben.
Die Täuschung konnte allerdings schnell durch die eingesetzten Polizisten aufgedeckt werden. Ferner wurde hier sogar festgestellt, dass der 25-jährige, aufgrund zu vieler Punkte in Flensburg, nicht mehr im Besitz eines Führerscheins war. Somit sind für ihn die Geschwindigkeits- und Überholverstöße das kleinste Problem.
Auf ihn wartet neben einem Bußgeld aufgrund falscher Personalienangabe, ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Fahrt setzte übrigens sein wenig begeisterter Onkel fort, der natürlich im Besitz eines Führerscheins war.
Ob die anschließende Hochzeit ähnlich turbulent verlief, ist der Polizei nicht bekannt.
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