POL-VDMZ: Raser, Waffen und ein gestohlener E-Scooter - Verkehrsüberwachung auf der A61
Gau-Bickelheim (ots)
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag überprüfte eine zivile Streife der Autobahnpolizei Gau-Bickelheim den Streckenabschnitt der A61.
Hierbei fiel gegen 23 Uhr ein Mercedes Geländewagen auf, welcher in Höhe der Gemarkung Dorsheim, bei erlaubten 100 km/h von den eingesetzten Beamten, mit einer Geschwindigkeit von 150 km/h gemessen wurde. Auf den 28 jährigen Fahrzeugführer aus Ludwigshafen am Rhein wartet nun ein Bußgeld, sowie ein mehrmonatiges Fahrverbot.
Gegen 23:45 Uhr fiel der Streife zunächst ein weißer BMW auf der A61 bei Daxweiler auf, wie er bei erlaubten 130 km/h mit einer Geschwindigkeit von 147 km/h gemessen wurde. Als dieser an der Ausfahrt Stromberg abfuhr konnte auf der L 214 zwischen Stromberg und Waldalgesheim eine Geschwindigkeitsmessung von 101 km/h bei erlaubten 70 km/h durchgeführt werden. Auch hier wird mit einem Bußgeld, sowie mit Punkten in Flensburg zu rechnen sein. Der 30 jährige Fahrzeugführer aus dem Landkreis Mainz-Bingen gab zu seiner Verteidigung an, dass ihm das 70er Schild nicht aufgefallen sei.
Nicht schlecht staunten die Beamten wenige Minuten später bei einer Kontrolle eines 59 jährigen E-Scooter Fahrers aus dem Landkreis Bad Kreuznach. Dieser befand sich auf dem Weg zu seiner Freundin und konnte in Höhe des Autohofes Waldlaubersheim, ohne angebracht Kennzeichen, festgestellt werden.
Hierbei fanden die Beamten heraus, dass der E-Scooter neben einem fehlenden Versicherungsschutz auch noch gestohlen war.
Der 59 jährige räumte nebenbei noch ein, dass er unter dem Einfluss von Marihuana und Amphetaminen stehen würde. Des Weiteren wurde ein verbotenes Einhandmesser, bei der anschließenden Durchsuchung, festgestellt.
Der E-Scooter, sowie das Einhandmesser wurden durch die Beamten einbehalten und es wurde eine Blutprobe mit dem 59 jährigen durchgeführt.
Die nächtliche Fahrt kostet den Mann neben mehreren Strafverfahren wegen Diebstahls, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Betäubungsmittelgesetz auch noch ein Bußgeld wegen des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Hierbei wird sich nur der eigentliche Eigentümer des E-Scooters über die baldige Rückgabe freuen dürfen.
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