POL-VDMZ: Zivile Verkehrskontrollen auf A60, A63 und A643: Massive Tempoverstöße und mehrfach vorbestrafter Autofahrer ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss
Heidesheim (ots)
Im Rahmen gezielter Verkehrsüberwachungsmaßnahmen führte eine zivile ProVida-Streife der Polizeiautobahnstation Heidesheim am vergangenen Wochenende umfangreiche Kontrollen auf den Bundesautobahnen A60, A63 und A643 durch. Hierbei wurden eine Vielzahl teils erheblicher Verkehrsverstöße festgestellt und konsequent geahndet.
Besonders auffällig zeigte sich eine 31-jährige Autofahrerin, die auf der A60 gleich mehrfach Fahrzeuge verbotswidrig rechts überholte. Im weiteren Verlauf wurde sie auf der A643 durch das nachfahrende zivile Polizeifahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 151 km/h bei erlaubten 100 km/h gemessen. Im Fahrzeug befanden sich zudem drei weitere Insassen.
Die Fahrerin erwartet nun ein empfindliches Bußgeld, mehrere Punkte im Fahreignungsregister sowie ein Fahrverbot von mindestens einem Monat.
Noch gravierender fiel ein 34-jähriger Autofahrer auf der A60 ins Visier der Polizeibeamten, der zunächst durch das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und die unerlaubte Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt auffiel. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten eindeutige Anzeichen auf kürzlich erfolgten Drogenkonsum fest.
Eine weiterführende Überprüfung ergab, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und erst vor wenigen Wochen aus der Haft entlassen wurde. Darüber hinaus war das von ihm geführte Fahrzeug weder zugelassen noch versichert. Die angebrachten Kennzeichen waren zur Entstempelung ausgeschrieben und zusätzlich mit gefälschten Prüfplaketten und manipulierten amtlichen Siegeln versehen, was einen klaren Fall von Urkundenfälschung darstellt.
Die Weiterfahrt wurde umgehend untersagt, der Fahrzeugschlüssel sichergestellt und der Fahrer zur Dienststelle gebracht. Dort erfolgte eine Blutentnahme durch einen Arzt. Gegen den Mann wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet - bei einer Verurteilung drohen ihm nun eine empfindliche Geldstrafe und möglicherweise eine erneute Freiheitsstrafe.
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