POL-PPMZ: Einbruch über Dachterrasse - und weitere Einbrüche
Mainz (ots)
Samstag, 08.08.2015, 19:30 Uhr bis Sonntag, 09.08.2015, 00:00 Uhr
Mit Hilfe einer Leiter, die er auf dem Grundstück eines Einfamilienhauses in der Philipp-Wasserburg-Straße in Mainz-Gonsenheim vorgefunden hat, klettert ein Unbekannter auf eine Dachterrasse. Hier hebelt er ein Fenster auf und durchwühlt das Haus. Entwendet werden Schmuck, und Bargeld. In diesem Zusammenhang weist die Polizei daraufhin, keine Leitern oder sonstige "Aufstieghilfen" am Haus stehen zu lassen. Dies bietet Tätern die Gelegenheit, auch über höhergelegene Fenster einzubrechen.
In Mainz-Bretzenheim, in der Straße 'In den Gärten' brechen Unbekannte am Sonntagmorgen in ein Haus ein. Hierbei zerbrechen zwei Fensterscheiben. Bei dem Einbruch werden Schmuck und Bargeld entwendet. Der Hausbesitzer befand sich zum Zeitpunkt des Einbruchs in der Kirche.
Ebenfalls am Wochenende, in der Zeit zwischen Freitagmittag und Sonntagmittag dringen Unbekannte in ein freistehendes Einfamilienhaus in der Ritterstraße ein. Sie schieben den Rollladen eines Fensters hoch und hebeln das dahinterliegende Fenster in Hochparterrelage auf. Entwendet werden auch hier Schmuck und Bargeld.
Bereits in der Nacht von Donnerstag, 06.08., auf Freitag, 07.08.2015 wurde in ein Anwesen im Gonsenheimer Kehlweg eingebrochen. Unbekannte kletterten über ein Vordach an der Hauswand nach oben. Hier wurde der Rollladen eines Fensters nach oben geschoben und das in Kippstellung befindliche Fenster aufgehebelt. Im Haus wurden sämtliche Zimmer durchsucht und Schmuck und Bargeld entwendet.
Am Freitag gegen 13:30 Uhr scheiterte ein Wohnungseinbruch in eine Hochparterrewohnung eines Mehrfamilienhauses in der Langenbeckstraße. Der unbekannte Täter löste beim Aufhebeln eines Fensters Alarm aus und flüchtete.
In der Zeit zwischen Donnerstag, 06.08., und Sonntagvormittag hebelten Unbekannte das Seitenfenster eines Hauses in der Dijonstraße auf. Hier konnte im Garten ein Stuhl vor einem Gartenzaun festgestellt werden, der eventuell als Hilfsmittel zum Übersteigen des Zaunes als Fluchtweg gedient haben könnte. Das Diebesgut stand bei Tatortaufnahme noch nicht fest.
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