POL-PPMZ: Kellerbrand in Mehrfamilienhaus -Staatsanwaltschaft setzt Belohnung aus
Mainz (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mainz und des Polizeipräsidiums Mainz
Durch die ersten Befragungen der Anwohner des Hauses konnte die Tatzeit etwas eingegrenzt werden, was vor allem das Aufbringen der Hakenkreuze betrifft. Diese waren definitiv am Vorabend (06.04.) um 23:00 Uhr noch nicht vorhanden. Da das Feuer gegen 03:00 Uhr am Morgen durch die Bewohner bemerkt wurde, müssen in der Zwischenzeit die Hakenkreuze angebracht worden sein.
Wie bereits berichtet, wurden bei einer ersten Absuche in der Nähe des Brandobjekts Gegenstände aufgefunden, die einer näheren Untersuchung bedürfen. Hierbei handelt es sich unter anderem um ein Feuerzeug und eine Spraydose (Unterbodenschutz). Ob diese Gegenstände mit der Tat in Zusammenhang stehen, müssen kriminaltechnische Untersuchungen klären. Untersuchungsergebnisse werden erst in der kommenden Woche vorliegen.
Zur Brandausbruchstelle kann gesagt werden, dass diese im Keller des Anwesens liegt. Der Zugang zum Keller erfolgt von außen über eine nicht verschlossene Tür, durch die jedermann ungehindert Zutritt haben konnte. Nach den ersten Ermittlungen muss davon ausgegangen werden, dass in der Nähe des nach oben führenden Treppenhauses in diesem Kellergeschosse das Feuer vorsätzlich gelegt wurde.
Dieses hat sich über das Treppenhaus in einer Art Kaminwirkung in die Obergeschosse ausgebreitet. Ein weiteres Übergreifen konnte jedoch durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr verhindert werden.
Die Sonderkommission wird auch am Wochenende ihre Arbeit fortsetzen. Insbesondere werden heute und in den nächsten Tagen weitere Nachbarn befragt, die gestern nicht erreicht werden konnten. Derzeit wird die Umgebung des Tatortes mit Kräften der Bereitschaftspolizei nach weiteren Gegenständen abgesucht, die mit dem Geschehen in Verbindung gebracht werden können.
Polizei und Staatsanwaltschaft suchen weiter Zeugen und fragen:
- Wem sind zwischen Mittwoch, 06.04.2016, 23:00 Uhr und Donnerstag, 07.04.2016, 03:15 Uhr Personen oder Fahrzeuge am oder in der Nähe des betroffenen Anwesens aufgefallen? - Wer hat Gegenstände in der Umgebung gesehen, die ebenfalls mit der Tat in Verbindung stehen könnten (Spraydosen, Kleidung und ähnliches)? - Wer hat Personen nach der Tat wahrgenommen, an denen sich Brandspuren oder auch schwarze Farbanhaftungen befanden?
Die Staatsanwaltschaft Mainz hat für Hinweise, die zur Ermittlung des oder der Täter führen, eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt.
Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen und Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Aufklärung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen.
Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Mainz, Telefon: 06131-653633 oder die Polizeiinspektion in Bingen, Tel. 06721 905-0
Rückfragen bitte an:
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E-Mail: ppmainz.presse@polizei.rlp.de
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