POL-PPMZ: Diebstahl im Anblick des Gesetzbuches
Mainz (ots)
Mittwoch, 05.10.2016, 16:30 Uhr bis 16:45 Uhr
Eine 20-jährige Studentin befand sich in einer Vorlesung der Fachhochschule in der Lucy-Hillebrand-Straße. Während einer zwanzigminütigen Pause legte sie ihr Handy zwischen die Seiten ihres Gesetzbuches und verließ den Raum, wie der Großteil der anderen Teilnehmer auch. Als sie wieder an ihren Platz zurückkam, war zwar das Gesetzbuch noch vorhanden, das Mobiltelefon jedoch nicht mehr. Auch das Deponieren im Gesetzbuch schützte in diesem Fall vor Diebstahl nicht. Offen bleibt jedoch die Frage, ob das Handy auf der Seite des § 242 des Strafgesetzbuches (der "Diebstahlsparagraph") lag.
Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Mainz 3, Telefon: 06131-654310
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle
Telefon: 06131-65-3080
E-Mail: ppmainz.presse@polizei.rlp.de
http://s.rlp.de/2rC
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeipräsidium Mainz, übermittelt durch news aktuell