POL-PPMZ: Die Verkehrsunfalllage 2016 für das Stadtgebiet Mainz
Mainz (ots)
1. Gesamtunfallzahlen
Im Stadtgebiet Mainz (inkl. aller Stadtteile, ohne VG Nieder-Olm und Budenheim) gab es im Jahr 2016 eine Zunahme der Unfälle von 7600 (2015) auf 7910 in 2016. Dies entspricht einer Steigerung um 4,08 Prozent. Die Zahl der getöteten Personen im Rahmen von Verkehrsunfällen bleibt wie im Vorjahr bei 3. Im Bereich der Schwerverletzten (mindestens 24 Stunden Krankenhausaufenthalt) sinkt die Zahl von 122 (2015) auf 110, dies entspricht einem Plus von 9,83 Prozent. Im Bereich der Leichtverletzten steigt sie jedoch von 697 auf 718 (+3,01 Prozent).
Bei den Unfällen, bei denen 3 Menschen getötet wurden, handelt es sich um folgende Unfälle: Am 04.03.2016, 06:26 Uhr, wurde im Weisenauer Weg in Mainz-Hechtsheim eine 81-jährige Fußgängerin beim Überqueren einer Straße von einem Pkw erfasst und tödlich verletzt. Am 05.09.2016, 11:27 Uhr, kam ein 80-jähriger Rollerfahrer in der Schottstraße ums Leben. Der Senior wollte auf den Bordstein auffahren, gab zu viel Gas und knallte dann gegen eine Hauswand. Der Mann kam in ein Krankenhaus, wo er einige Tage nach dem Unfall, am 13.09.2016, verstarb. Am 08.10.2016, 01:46 Uhr, wurde ein 26-jähriger Fußgänger, der vom Oktoberfest kam, in der Rheinhessenstraße überfahren. Der Unfall sorgte für viel Aufsehen, die Rheinhessenstraße wurde als Sofortmaßnahme auf Anraten der Polizei durch die Stadt Mainz für die restliche Dauer des Oktoberfestes, zwischen 22:00 Uhr und 03:00 Uhr, voll gesperrt.
2. Häufigste Unfallursachen
Wenn man die Unfälle mit Verletzten und getöteten Personen hinsichtlich der Ursache betrachtet, sieht es wie folgt aus (hierbei sind auch Unfallursachen aufgeführt, die unten nicht mit aufgeführt sind):
1. Fehlverhalten gegenüber Fußgängern (insgesamt 52 Verkehrsunfälle): Bei 98,07 Prozent der Unfällen wurden 51 Personen verletzt, 9 davon schwer.
2. Fußgängerfehlverhalten (insg. 84 Verkehrsunfälle): Bei 77,38 Prozent wurden Menschen verletzt, davon 2 getötet. 54 wurden leicht-, 9 schwerverletzt.
3. Falsche Straßennutzung: 165 Unfälle: 12 Schwer- und 74 Leichtverletzte: 52,12 Prozent
4. Bei fehlerhaftem Abbiegen kam es zu 276 Unfällen, wobei 17 Personen schwer- und 100 Personen leichtverletzt wurden, das sind 42,39 Prozent.
5. Geschwindigkeit: bei den 292 Unfällen wurden 12 Personen schwer- und 104 leichtverletzt: insgesamt 39,72 Prozent
6. Bei den Alkohol- und Drogenbedingten Unfällen wurden bei 33,33 Prozent aller Unfälle Personen verletzt, 25 leicht, 6 schwer.
7. Vorfahrt missachtet: 527 Unfälle: 14 Schwer- und 138 Leichtverletzte: 28,84 Prozent
3. Gesamtzahl der Verunglückten
Bei einigen Unfällen wurden mehrere Personen verletzt. Insgesamt kamen bei allen Verkehrsunfällen 1059 Personen zu Schaden. 2015 waren es 1032, das bedeutet ein Plus von 2.62 Prozent. Hiervon wurden 939 Personen leichtverletzt (2015: 900, +4,33%), 117 Personen schwerverletzt (2015: 129, -9,30%) und - wie auch 2015 - 3 Personen getötet.
4. Risikogruppe Fahrradfahrer
2016 kam es zu 293 Unfällen unter Beteiligung von Fahrrädern (2015: 295, -0,68%). Hierbei wurden bei 37 Unfällen 39 Personen schwerverletzt und bei 186 Unfällen 196 Personen leichtverletzt.
5. Risikogruppe Kinder
Im Jahr 2016 kam es im Stadtgebiet Mainz zu insgesamt 96 Unfällen mit Beteiligung von Kindern (bis 14 Jahre). Hierbei wurden 12 Kinder schwerverletzt und 68 Kinder leichtverletzt. 44% der Kinder waren Mitfahrer, 26,7% mit Fahrrad unterwegs, 24% als Fußgänger und 5,3% hatten eine sonstige Verkehrsbeteiligung.
6. Risikogruppe Senioren
Im Jahr 2016 kam es im Stadtgebiet Mainz zu insgesamt 1461 Unfällen unter Beteiligung der Altersgruppe der Senioren (über 65 Jahren). Hierbei wurden 38 Personen schwerverletzt und 182 Personen leichtverletzt. Bei den verunglückten Senioren waren 36,0% als PKW-Fahrer, 23,5% als Radfahrer, 16,9% als Fußgänger und 23,5% als sonstige Verkehrsteilnehmer beteiligt.
7. Alkohol
Im Jahr 2016 kam im Stadtgebiet Mainz zu insgesamt 75 Unfällen, bei denen Alkohol (mit-)ursächlich war. Dabei wurden insgesamt 29 Personen verletzt. Im Jahresvergleich sind die Zahlen gesunken. Möglicherweise liegt das daran, dass die Mainzer Polizei sehr konsequent in den letzten Jahren Alkohol- und Drogenkontrollstellen eingerichtet hat und auch an Schulen, Fahrschulen und auf Veranstaltungen insbesondere die Risikogruppe Junge Fahrer aufgeklärt hat. Aber auch die strengere Gesetzgebung - Alkoholverbot für Fahranfänger (0,00 Promille) - und das begleitete Fahren dürften dazu beigetragen haben, dass die jungen Leute in der Probezeit vorsichtig geworden sind.
8. Drogen
Im Stadtgebiet Mainz kam es 2016 zu insgesamt 15 Unfällen, bei denen Drogen (mitursächlich) waren. Hierbei wurden 2 Personen verletzt.
9. Unfallfluchten
2016 registrierte die Polizei Mainz 1798 Verkehrsunfallfluchten. 2015 waren es 1726. Bei 22,73 Prozent aller Unfälle im Jahr 2016 entfernen sich die Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort und begingen damit eine Straftat. 48,49 Prozent der Unfallfluchten konnten aufgeklärt werden (i.e. 872 Fälle). Die Polizei Mainz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch bei kleinen Unfällen wie Parkremplern die Polizei zu informieren ist. Ein Zettel hinter der Windschutzscheibe reicht nicht - das ist dann eine Verkehrsunfallflucht und damit eine Straftat, die ein Strafverfahren zur Folge hat.
10. Bußgeld- oder Strafverfahren nach Verkehrsunfällen
Ein Strafverfahren im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall wird eingeleitet, wenn strafbares Verhalten vermutet werden muss: dazu zählen etwa Trunkenheit und Drogeneinfluss, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Unfälle mit Personenschäden. Je nach Ermittlungsergebnis kann die Staatsanwaltschaft einem Straftatbestand zustimmen oder den Sachverhalt nach Verfahrenstrennung an die zuständige Bußgeldstelle abgeben.
Bei den Verkehrsunfällen mit Personenschäden (insgesamt 831) wird - sofern der Unfallverursacher nicht allein beteiligt war - ein Strafverfahren eingeleitet.
307 Personen wurden im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit einem Verwarngeld (bis 35EUR) belegt, sog. Bagatellunfälle. Hierzu zählen statistisch die, welche vor Ort direkt bezahlt haben.
Bei allen anderen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, was je nach Tat mit einem Verwarngeld (bis 35EUR [mittlerweile 55EUR]) oder einem Bußgeld (ab 35 Euro) belegt wurde. Insgesamt war dies bei 6750 Verkehrsunfällen der Fall.
Ohne Verfahrenseinleitung - etwa bei Wildunfällen oder unvorhersehbarer Witterung - blieb der Rest (833 Unfälle).
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