POL-PPMZ: Angebliche Vollstreckungsbehörde rief an
Mainz (ots)
Montag, 22.05.2017, 10:00 Uhr bis 10:45 Uhr Ein 56-jähriger Mainzer meldete der Kriminalpolizei, dass er einen Anruf von der Telefonnummer 040 3317747 auf seinem Festnetz erhalten habe. Eine Frau habe sich als Mitarbeiter der Vollstreckungsbehörde Stuttgart ausgegeben und mitgeteilt, dass ein Mahnbescheid gegen den Angerufenen vorliege. Er wurde angewiesen gewisse Tasten auf dem Telefon zu drücken. Daraufhin schaltete sich eine Automatenstimme auf, welche die Überweisung der Mahnsumme forderte. Der 56-Jährige erkannte den Fake und beendete das Gespräch.
Ebenso erging es einer 81-jährigen Frau aus Mainz. Sie schilderte den Ablauf des Anrufs in gleicher Weise. Auch die Seniorin erkannte den gefakten Anruf und trennte die Verbindung.
In beiden Fällen ist kein Schaden entstanden.
Die Polizei informiert: Die Vorwahl 040 ist auf Norddeutschland, nicht nach Stuttgart ausgegeben. Zahlungsaufforderung von Behörden ergehen niemals telefonisch, sondern nur schriftlich. Haben Sie keine Scheu klare Worte zu finden und beenden Sie solche Telefonate umgehend!
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