POL-PPMZ: Bedrohung mit Schusswaffe und anschließender Widerstand
Mainz (ots)
Donnerstag, 20.07.2017, 19:30 Uhr Eine 32-jährige Geschädigte verständigte die Polizei, nachdem sie auf einem Spielplatz in der Elsa-Brändström-Straße zunächst mit einem Mann in Streit geriet und dieser in dessen Verlauf plötzlich eine Schusswaffe zog und auf sie richtete. Als die Polizeibeamten an der Einsatzörtlichkeit eintrafen, hatte sich der 30-jährige Beschuldigte bereits von der Örtlichkeit entfernt. Mehrere Zeugen bestätigten die Bedrohung mit der Pistole. Während der Anzeigenaufnahme bekamen die Beamten mit, wie im Innenhof einer der Wohnblöcke in der Elly-Brändström-Straße zwei Männer in Streit gerieten. Sie schritten sofort ein und trennten die beiden Streithähne. Währenddessen betrat der 30-jährige Beschuldigte der Bedrohung im Innenhof und rief, dass die Polizei wegen ihm da sei. Die 32-Jährige bestätigte, dass er der Mann war, der sie bedroht hatte. Bei dem Versuch, dessen Personalien festzustellen, begann der Mann die Polizeibeamten zu beleidigen und zu provozieren. Ferner verweigerte er die Angabe seiner Personalien und stellte sich an eine Haustür. Der Mann wurde an die Wand gedreht und nach der Schusswaffe und Ausweisdokumenten durchsucht. Hierbei versuchte er mehrfach die Beamten anzugreifen und beleidigte diese. Ihm wurde aufgrund seiner Aggressivität und des gezeigten Verhaltens die Ingewahrsamnahme erklärt. Daraufhin wurde er aggressiv und bespuckte die Beamten. Diese wiederum brachten den Mann zu Boden, um ihn festzunehmen. Bei der Festnahme und der anschließenden Verbringung in den Streifenwagen wehrte sich der 30-Jährige mit aller Kraft gegen die Maßnahmen. Hierbei verletzte sich ein Beamter leicht an der Hand. Ferner versuchte er einem Beamten einen Kopfstoß zu verpassen. Außerdem schrie er wild umher, sodass etwa 50 Anwohner auf das Geschehen aufmerksam wurden und es neugierig beäugten. Im polizeilichen Gewahrsam wurde dem Beschuldigten noch eine Blutprobe entnommen, da der Verdacht bestand, dass er unter Alkoholeinfluss stand. Eine Schusswaffe konnte weder bei ihm, noch im Rahmen einer Absuche des näheren Tatortumfeldes, aufgefunden werden. Strafanzeigen wegen Bedrohung und Widerstandes wurden gefertigt.
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